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Regionalbudget 2025 der RAG Altenburger Land | Projektaufruf vom 17.02.2025 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2025

Projektaufruf vom 17.02.2025 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2025

Regionalbudget 2025 der RAG Altenburger Land

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
17.02.2025, 13:41 Uhr
Von: Regionalmanagement RAG Altenburger Land
Projektaufruf der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land vom 17.02.2025 für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2025

Der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.) unterstützt in seiner Funktion als RAG Altenburger Land Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Altenburger Land 2023-2027 entsprechen.

  1. Rahmenbedingungen des Förderaufrufes

    Auf Grundlage des GAK-Rahmenplans - Förderbereich 1, Integrierte Ländliche Entwicklung, Ziffer 9.0 - und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen - FR ILE/REVIT ab 2023, Ziffer B8 - beabsichtigt die RAG Altenburger Land, für das Jahr 2025 erneut Fördermittel der Maßnahme Regionalbudget als Erstempfänger zu beantragen. Die Zuwendung wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen bereitgestellt.

    Für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2025 sucht die RAG Altenburger Land ab sofort engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen. Der Förderaufruf richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Vereine, Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Verwaltungen). Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in einer Höhe von mindestens 2.500,00 EUR bis maximal 20.000,00 EUR förderfähigen Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.

    Die Bewilligung des Regionalbudgets und die Bereitstellung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land an die Letztempfänger (Vorhabenträger) steht unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch den Freistaat Thüringen und der Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils durch die RAG Altenburger Land mit Unterstützung des Landkreises Altenburger Land.
     
  2. Ziele und Zuwendungszweck

    Die RAG Altenburger Land möchte die aktive, eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der Region sowie das bürgerliche Engagement und soziale Miteinander unterstützen. Für die Umsetzung der Mittel aus dem Regionalbudget 2025 werden Ideen für Kleinprojekte gesucht, die den Zielen und Handlungsfeldern der aktuellen Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Altenburger Land 2023-2027 entsprechen.

    Die eingereichten Projektideen sollen einem der nachfolgenden Themenschwerpunkte zuzuordnen sein:

    • Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus & Kultur;
    • Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;
    • Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft;
    • Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie & Ressourcen.

    Darüber hinaus sollen zudem handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Teilhabe und Inklusion, Kooperation und Vernetzung, Innovation sowie Jugendbeteiligung gefördert werden. Die vollständige RES kann auf der Internetseite der RAG eingesehen werden.

    Unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielstellungen des GAK-Rahmenplans werden für die Umsetzung der Mittel aus dem Regionalbudget 2025 zudem insbesondere Kleinprojekte gesucht, welche Bezug auf Ziele

    • gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktive und lebendige Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen;
    • zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme;
    • zur Demografischen Entwicklung;
    • zur Digitalisierung; sowie
    • zu den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Anpassung an den Klimawandel sowie der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes

    nehmen und somit dazu beitragen, ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
     
  3. Auswahlverfahren und Projektumsetzung

    Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets 2025 kann ab sofort bis spätestens zum 18.04.2025 an die RAG Altenburger Land erfolgen. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen bzw. in einem anderen Förderprogramm beantragt worden sein.

    Im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens erfolgt anschließend die Prüfung und Bewertung aller eingereichten Projektanträge durch die RAG Altenburger Land. Hierbei wird zunächst die Förderfähigkeit gemäß des Zuwendungszweckes überprüft.

    Im nächsten Schritt wird anhand der nachfolgenden qualitativen Bewertungskriterien eine Priorisierung sämtlicher Vorhaben entsprechend der definierten Zielstellung der RES Altenburger Land 2023-2027 vorgenommen:

    • Konformität mit horizontalen Entwicklungszielen:
         o Kooperation & Vernetzung;
         o Innovation;
         o Teilhabe & Inklusion;
         o Jugendbeteiligung;

    • Konformität mit den strategischen Entwicklungszielen:
         o HF1 - Naherholung, Tourismus & Kultur;
         o HF2 - Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;
         o HF3 - Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft;
         o HF4 - Klimawandel, Energie & Ressourcen.

    Die vollständige Bewertungsmatrix inklusive der Unterkriterien kann in der RES sowie auf der Internetseite der RAG eingesehen werden. Insgesamt ist eine Gesamtpunktzahl von maximal 32 Punkten möglich. Abweichend von den Vorgaben der RES wird für das Auswahlverfahren der Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2025 die Mindestpunktzahl auf 1 Punkt herabgesetzt.

    Entsprechend der erreichten Punktzahl werden die eingereichten Vorhaben in einer priorisierten Liste aufbereitet und durch den Vorstand des FEAL e.V. als Entscheidungsgremium der RAG Altenburger Land beschlossen.

    Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich bis spätestens zum 30.05.2025 der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Vorhabenträger) erfolgen. Der Vertragsschluss erfolgt nur nach vollständiger Vorlage aller Nachweise und Unterlagen, die durch die RAG im Rahmen der Projektprüfung abgefordert werden. Nach Vertragsschluss und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Vorhabenträger umgesetzt werden. Eine Antragstellung auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ist nicht möglich.

    Die Vorhabenträger haben mit Abschluss des Projektes einen (einfachen) Verwendungs- und Durchführungsnachweis bis spätestens zum 30.10.2025 bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die Letztempfänger erfolgt nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG Altenburger Land.

    Alle zur Antragstellung und Umsetzung der Kleinprojekte erforderlichen Abstimmungen sowie Schriftverkehr (z.B. Antragsdokumente, Anlagen, Verwendungs- und Durchführungsnachweise) sind von den Letztempfängern ausschließlich mit der RAG Altenburger Land bzw. dem vom Erstempfänger beauftragten Regionalmanagement zu führen. Die notwendigen Formulare und Anlagen stehen auf der Internetseite der RAG unter www.leader-rag-abg.de zum Download bereit.
     
  4. Beratung zur Antragstellung und Umsetzung

    Die RAG Altenburger Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2025, den Zielstellungen der RES Altenburger Land 2023-2027 sowie dem Verfahren zur Projektauswahl und -umsetzung gerne zur Verfügung. Sofern nicht anders bekannt gegeben, können Anfragen ebenso an das aktuelle Regionalmanagement der RAG Altenburger Land gestellt werden:

    Regionalmanagement RAG Altenburger Land
    c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH 
    Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera 

    Telefon: 0365 83304-20
    E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de

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