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LEADER-Aktionsgruppe Altenburger Land beantragt bis zu 200.000 EUR Fördermittel für 2025 | Projektaufruf vom 17.02.2025 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2025

Projektaufruf vom 17.02.2025 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2025

LEADER-Aktionsgruppe Altenburger Land beantragt bis zu 200.000 EUR Fördermittel für 2025

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
18.02.2025, 14:09 Uhr
Von: Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Die LEADER-Aktionsgruppe Altenburger Land bewirbt sich erneut auf bis zu 200.000 EUR zusätzliche Fördermittel für die Region im Rahmen des „Regionalbudget 2025“

Nach bereits zwei erfolgreichen Jahren der Umsetzung des Regionalbudgets startet nun der dritte Projektaufruf der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land zur Förderung von Kleinprojekten im Landkreis! Das Regionalbudget geht in die zweite Runde!

In seiner Funktion als RAG Altenburger Land hat der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.) sich erneut im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget" auf zusätzliche Fördermittel für die Region beworben, um so Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes zu unterstützen. Grundlage für die Förderung ist der GAK-Rahmenplan und die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT), die Mittel werden durch Bund und Land zur Verfügung gestellt.

Die RAG Altenburger Land möchte mit den zusätzlichen Fördermitteln regionale Akteure unterstützen, die sich für die Entwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum engagieren. Im Rahmen des Projektaufrufes „Regionalbudget 2025“ sucht die RAG erneut engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl private Antragsteller (u.a. Vereine, Kirchgemeinden, Privatpersonen, Unternehmen) sowie Kommunen und Gemeinden des Landkreises Altenburger Land.

Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00 EUR bis maximal 20.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent (dies entspricht einer max. Zuwendung von 16.000 EUR), ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen. Gesucht werden insbesondere Vorhaben, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land 2023-2027“ entsprechen. Das Spektrum für Projektideen reicht dabei von den Themenfeldern Naherholung, Tourismus und Kultur, über die Förderung von regionaler Wertschöpfung bis hin zu Maßnahmen zur Daseinsvorsorge und für Klima- und Umweltschutz.

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Projektaufrufes „Regionalbudget 2025“ kann ab sofort bis spätestens zum 18.04.2025 an die RAG Altenburger Land erfolgen; das dafür notwendige Antragsformular wird auf der Internetseite der RAG bereitgestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage in den vergangenen Aufrufen wird das Projektauswahlverfahren auch in diesem Jahr zweistufig erfolgen, um so möglichst vielen interessierten Vorhabenträgern eine unkomplizierte Teilnahme zu ermöglichen.

Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen des Förderprogramms sowie zur Antragstellung stellt die RAG auch auf ihrer Internetseite unter www.leader-rag-abg.de bereit.

Der Ablauf zur Antragstellung und Umsetzung des Regionalbudget 2025 im Überblick:

  • 17.02.2025: Projektaufruf, Start der Bewerbungsphase (Antragsformular siehe Website der RAG
     
  • 18.04.2025: Frist für die Einreichung von Projektskizzen (Projektbeschreibung, Projektkosten)
     
  • 30.05.2025: Frist für Vervollständigung der Antragsunterlagen und Vertragsabschluss mit RAG
     
  • 30.10.2025: Frist für Abschluss der Projektumsetzungen und Einreichung des Verwendungsnachweises
     
  • 30.11.2025: Prüfung der Projektumsetzungen durch die RAG und Auszahlung der Zuwendung

Die RAG Altenburger Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Förderung sowie dem Projektauswahlverfahren zur Verfügung. Kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Projekteinreichung bietet zudem das Regionalmanagement der RAG

Regionalmanagement RAG Altenburger Land
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH 
Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera 

Telefon: 0365 83304-20
E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de
 

Die Durchführung des Regionalbudgets im Altenburger Land wird dank der finanziellen Unterstützung des Landkreises ermöglicht.

Alle Informationen zu den Aktivitäten der RAG Altenburger Land sowie zur Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 stellt die RAG auf ihrer Internetseite bereit.

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