Am Mittwoch, dem 12. Februar 2025, übergab Martin Burkhardt, Ortskurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, offiziell den Fördervertrag über 20.000 Euro an die Stiftung Gerhard Altenbourg. Die Förderung bildet eine wesentliche Grundlage für geplante Sanierungsarbeiten an dem bedeutenden Künstlerhaus.
Das ehemalige Wohnhaus des Künstlers Gerhard Altenbourg zählt zu den bedeutendsten Künstlerhäusern Thüringens. Die Sicherung dieses einzigartigen künstlerischen Nachlasses hat für die Stiftung Gerhard Altenbourg, in deren Besitz sich das Haus befindet, höchste Priorität. Durch die Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 20.000 Euro können nun erste Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Dazu gehört unter anderem die photogrammetrische Vermessung (Ausmessen durch Bilder) des Hauses. Sie bildet die Grundlage für die Planung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die finanziellen Mittel für die statische Notsicherung, die Trockenlegung des Sockels sowie für restauratorische Untersuchungen verwendet. Damit ist auch eine Kostenschätzung für zukünftige Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen verbunden.
Ziel der durchzuführenden Arbeiten ist neben der konservatorischen Sicherung dieses einzigartigen künstlerischen Zeugnisses Gerhard Altenbourgs auch die öffentliche Zugänglichkeit seines Wohnhauses für Kunstinteressierte. Dies soll perspektivisch im Rahmen von Führungen in Kleingruppen ermöglicht werden.
Das heutige Künstlerhaus von Gerhard Altenbourg wurde 1934 in der Art eines Siedlungsbaus im Auftrag der Eltern errichtet. Nach 1959 begann Altenbourg, das Elternhaus Stück für Stück nach seinen künstlerischen Vorstellungen umzugestalten. Bis zu seinem Tod 1989 lebte und arbeitete er im Altenburger Braugartenweg. Zum Haus gehört zudem ein vom Künstler angelegter Garten. Über die Jahrzehnte hinweg entstand so ein einzigartiges Kleinod, das als begehbares Kunstwerk verstanden werden muss. Sowohl das Gebäude als auch der Garten sind weitgehend im Originalzustand erhalten.
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