Schulanmeldungen für die künftigen 5. Klassen an weiterführenden Schulen sind vom 3. bis 8. März 2025 möglich. Schülerinnen und Schüler der jetzigen 4. Klassen mit Wohnsitz in Altenburg sind durch die Eltern in diesem Zeitraum an einer Regelschule bzw. Gemeinschaftsschule in Altenburg anzumelden, wenn sie keine andere Schulform, beispielsweise ein Gymnasium, wählen.
In der Stadt Altenburg gibt es keine Einzugsbereiche. Die Eltern wählen mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.
Für die Anmeldung sind das Anmeldeformular, eine Kopie des diesjährigen Halbjahreszeugnisses, gegebenenfalls gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen und der Impfausweis des Kindes vorzulegen. Weitere Informationen sind auf den Homepages der Schulen erhältlich.
Staatliche Regelschule „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“, Bonhoefferstr. 1, 04600 Altenburg, Telefon: 03447-81018
Internet: www.bonhoeffer.schule-altenburg.de
Montag, | den 03.03.2025 | von 09:00 – 14:00 Uhr |
Dienstag, | den 04.03.2025 | von 09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch, | den 05.03.2025 | von 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag, | den 06.03.2025 | von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr |
Freitag, | den 07.03.2025 | von 09:00 – 13:00 Uhr |
Oder Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Staatliche Regelschule „Gebrüder-Reichenbach-Schule“, Friedrich-Ebert-Str. 13-15, 04600 Altenburg, Telefon: 03447-314068
Internet: www.reichenbachschule.de
Montag, | den 03.03.2025 | von 07:00 – 11:00 Uhr |
Dienstag, | den 04.03.2025 | von 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch, | den 05.03.2025 | von 10:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag, | den 06.03.2025 | von 10:00 – 12:00 Uhr |
Freitag, | den 07.03.2025 | von 14:00 – 17:00 Uhr |
Staatliche Gemeinschaftsschule „Erich-Mäder-Schule“, Erich-Mäder-Str. 41, 04600 Altenburg, Telefon: 03447-311349
Internet: www.maederschule.de
Dienstag, | den 04.03.2025 | von 08:00 – 12:30 Uhr |
Mittwoch, | den 05.03.2025 | von 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag, | den 06.03.2025 | von 08:00 – 12:30 Uhr |
Oder Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte zu den angegebenen Zeiten im Sekretariat der jeweiligen Schule melden.
Hinweis:
Entsprechend den §§ 23 und 59 des Thüringer Schulgesetzes sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes versäumt wird, gilt dies als ordnungswidrig.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht nicht. Übersteigt an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren nach Thüringer Schulgesetz durchgeführt. Es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung alle für das Auswahlverfahren nach den §§ 139b und 139c ThürSchulO erheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen. Sie haben insbesondere die Umstände glaubhaft zu machen, aus denen sich ein Härtefall im Sinne des § 15a, Abs. 6 Nr. 4 ThürSchulG ergeben könnte.
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