Die Thüringer Finanzämter versenden bereits seit dem 1. Quartal 2023 keine Erinnerungsschreiben mehr, um auf künftige Fälligkeiten der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen hinzuweisen.
Vorauszahlungen für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, welche für den laufenden Veranlagungszeitraum geschuldet werden, sind immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres zu entrichten.
„Steuerpflichtige kennen die gesetzlichen Fälligkeitstermine in der Regel aus ihrem Vorauszahlungsbescheid, oder aus dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid. Ein separates Erinnerungsschreiben ist vor allem auch aus ökologischen Gründen entbehrlich. Betroffene sollten ihre Zahlungstermine eigenständig im Blick behalten und im persönlichen Kalender vermerken“, so Finanzministerin Heike Taubert. Auch in anderen Lebensbereichen erfolge in der Regel keine Erinnerung an die Zahlung von Abschlägen (z.B. für Strom oder Abfallgebühren) oder fälligen Raten.
Die Finanzministerin wirbt dafür, dass Steuerpflichtige für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-vorauszahlungen am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. „Im Fall eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Vorauszahlungen automatisch bei Fälligkeit abgebucht. Eine fristgerechte Steuerzahlung ist damit sichergestellt.“, so Taubert.
Werden Steuern dagegen nicht fristgerecht entrichtet, drohen Säumniszuschläge. Die nächste Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung ist am 10. Dezember 2023 fällig.
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