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Grüne HU-Plakette sieht rote Karte |

(Foto: TÜV Thüringen)

Grüne HU-Plakette sieht rote Karte

Ratgeber Pressemitteilungen
18.12.2024, 14:51 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Plakettenfarbe verrät überzogene Hauptuntersuchung ab Januar auf den ersten Blick

Spätestens im Januar 2025 weist auch die letzte grüne Prüfplakette mit der 24 in der Mitte deutlich auf das Überschreiten des HU-Termins hin: Autofahrer, die jetzt noch mit einer grünen Prüfplakette am Heck unterwegs sind, müssen spätestens im Dezember mit ihrem Auto zur Hauptuntersuchung. Der HU-Termin ist ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesbar. Zusätzlich zur Jahreszahl in der Mitte steht die ganz oben angeordnete Zahl für den Monat der Fälligkeit. Wird die Ablauffrist um mehr als zwei Monate überzogen, drohen bei einer verspäteten Prüfung Zusatzkosten oder sogar Bußgelder. Im Extremfall wird die überzogene Hauptuntersuchung mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet.

Die Zeit läuft: Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Gerade zum Jahreswechsel versäumt zwischen Weihnachtsstress und Neujahr erfahrungsgemäß so mancher Autofahrer den HU-Termin. Doch während es in anderen Monaten nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, verrät die Farbe der Plakette im Januar sofort, dass die Hauptuntersuchung überfällig ist: Ab Januar 2025 verabschiedet sich die grüne Prüfplakette wieder von den hinteren Fahrzeugkennzeichen. Entscheidend für den Fälligkeitsmonat ist, welche Zahl in der 12-Uhr-Stellung nach oben zeigt. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 erlaubt eine schnelle Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. So kann auf einen Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat oder nicht. Wer sich unsicher ist, findet einen Hinweis auf den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung auch in der Zulassungsbescheinigung. Insbesondere sollten auch die Besitzer von Anhängern oder Fahrzeugen mit Saisonzulassung auf die Gültigkeit der HU-Plakette achten.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bereits bei einem überfälligen HU-Termin von mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro vor. „Wer seine Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überzieht, der muss jedoch neben dem drohenden Bußgeld zusätzlich eine vertiefende Untersuchung über sein Fahrzeug ergehen lassen. Das ist dann auch mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebührenordnung verbunden. Ordnungsämter oder die Polizei können jedoch bereits im ersten Monat der Überziehung eine Mängelschein ausstellen, die Durchführung der HU muss dann extra bei den Behörden nachgewiesen werden“, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen. Wurde der Termin zur fälligen HU um mehr als vier Monate überschritten, kommt auf den Fahrzeughalter ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Was viele Autofahrer nicht wissen: Die bei einer HU festgestellten Mängel müssen in jedem Fall unverzüglich abgestellt werden. Das trifft nicht nur auf erhebliche Mängel zu, bei der das Fahrzeug im ersten Anlauf keine HU-Plakette bekommt. Auch die im Prüfbericht vermerkten geringen Mängel müssen ohne Verzug repariert werden. Ist eine Nachprüfung des Fahrzeugs aufgrund erheblicher oder gefährlicher Mängel erforderlich, muss diese innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da ansonsten eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Fahrzeugexperte Andreas Neumann empfiehlt, den HU-Termin nicht unnötig auf die lange Bank zu schieben oder gar bewusst verstreichen zu lassen. „Termine können ganz bequem online oder während der Öffnungszeiten auch telefonisch vereinbart werden. Unsere Kfz-Prüfstellen sind auch zwischen den Feiertagen am 27. und 30. Dezember zu den regulären Zeiten geöffnet“, so Neumann. 

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