Altenburg. Mit dem Herbstlaub auf Gehwegen erinnert die Stadtverwaltung an die Reinigungspflicht der Anlieger. Laub, Schmutz und Unrat müssen von den Gehwegen entfernt werden – unabhängig davon, wem der Baum gehört oder auf welchem Grundstück er steht. Entscheidend ist, auf welchem Gehweg oder welcher Straße sich das Laub befindet.
Das Herbstlaub darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für die Entsorgung empfiehlt die Stadt, Laub in kleinen Mengen in die Biotonne zu geben. Außerdem kann es kostenlos im Recyclingzentrum Altenburg in der Leipziger Straße oder in der Kompostieranlage in Göhren abgegeben werden. In Göhren gilt eine Begrenzung von 0,5 Kubikmetern pro Anlieferung und Woche.
Fragen zur Reinigungspflicht oder Straßenreinigung im Altenburger Stadtgebiet beantwortet Frau Ruge vom Fachdienst Bauverwaltung unter der Telefonnummer 03447 594 620 oder per E-Mail an straßenreinigung@stadt-altenburg.de.
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