Die Zuschüsse für den Heizungstausch kommen von der staatlichen Förderbank KfW. „Gefördert werden unter anderem Solarthermieanlagen, elektrisch betriebene Wärmepumpen sowie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Steht das Gebäude bereits in einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz, wird ausschließlich der Anschluss an dieses Netz gefördert.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten. Abhängig von der gewählten Technik und der individuellen Einkommenssituation sind zusätzliche Boni möglich, so dass die Förderung im Einzelfall bis zu 70 Prozent betragen kann.
Die Boni sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ein Effizienzbonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt werden oder wenn ein natürliches Kältemittel in der Wärmepumpe eingesetzt wird.
Zusätzlich ist ein sogenannter Klimageschwindigkeits-Bonus möglich. Dafür muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden.
„Nach aktuellem Stand beträgt der Bonus bis Ende 2028 maximal 20 Prozent, danach sinkt er schrittweise. 2037 soll er ganz wegfallen“, so Ramona Ballod.
Wer nicht mehr als 40.000 Euro im Jahr verdient, bekommt zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent.
Der maximale Fördersatz ist dabei auf 70 Prozent gedeckelt – auch wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch die Höhe der förderfähigen Investitionskosten ist begrenzt und hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. „Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt, das heißt der Zuschuss beträgt maximal 21.000 Euro“, sagt die Expertin.
Zusätzlich bietet die KfW zinsvergünstigte Kredite an, die die Eigenfinanzierung erleichtern und mit den Zuschüssen kombiniert werden können.
Sanierungswillige können den Förderantrag erst bei der KfW stellen, wenn sie den Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer abgeschlossen haben.
„Wichtig: Dieser Vertrag muss eine Ausstiegsklausel für den Fall enthalten, dass die Förderung nicht bewilligt wird“, so Ramona Ballod. Eine Formulierungshilfe für diese Klausel bietet die KfW auf ihrer Internetseite an.
Weitere Informationen zu Heizungstausch und Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.
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