Viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Eine Fehlerquelle bei den aktuellen Abrechnungen könnte die Verrechnung der Dezember-Soforthilfe sein.
Im Dezember 2022 hatte der Staat den monatlichen Abschlag für Gas- und Wärmekunden übernommen. Bei Mieter:innen wird diese Entlastung mit der Heizkostenabrechnung ankommen, die den Dezember 2022 umfasst.
„Aus der Heizkostenabrechnung muss hervorgehen, wie hoch die Entlastung für den einzelnen Mieter ist. Da in der Abrechnung auch die Brennstoffkosten angegeben sein müssen, können sie prüfen, ob die Höhe der Entlastung plausibel ist. Sie muss ungefähr ein Zwölftel der Brennstoffkosten betragen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Mieter:innen haben auch das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. „Wird Ihnen das verweigert oder ist die Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen und Ihre Bedenken gut begründen“, rät Ramona Ballod. Für den Widerspruch können Verbraucher:innen diesen Musterbrief nutzen.
Der Abrechnungszeitraum einer Heizkostenabrechnung sollte stets genau ein Jahr betragen und nahtlos an die vorherige Abrechnung anschließen. Nach dem Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter:innen zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten bei Ihnen einzufordern. „Prüfen Sie, ob die Zeiträume stimmen und ob Ihre geleisteten Vorauszahlungen bei der Abrechnung korrekt berücksichtigt wurden“, sagt die Expertin.
Laut Heizkostenverordnung darf die Abrechnung nach Quadratmetern maximal 50 Prozent der Gesamtheizkosten ausmachen. Die Verbrauchskosten können entsprechend mit 50 bis 70 Prozent zu Buche schlagen. „Entspricht der Umlageschlüssel dem des Vorjahres? Der Verteilerschlüssel darf jeweils nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Ihr Vermieter muss Sie vorab über die Anpassung informiert haben“, so Verbraucherschützerin Ballod.
Auch die sogenannten Heiznebenkosten – etwa für den Schornsteinfeger oder Wartungskosten der Heizung – müssen aufgeschlüsselt sein. „Reparaturkosten dürfen Ihnen hingegen nicht berechnet werden. Die muss Ihr Vermieter tragen“, so Ramona Ballod.
Weitere Informationen zum Thema Heizkostenabrechnung hat die Verbraucherzentrale auf dieser Internetseite zusammengestellt.
„Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Heizkostenabrechnung korrekt ist, holen Sie sich Rat von einem unabhängigen Experten. Die Energieberater der Verbraucherzentrale überprüfen Ihre Abrechnung kostenlos“, sagt Ramona Ballod. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.
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