Smart-Meter-Werbung in Thüringen: Nicht vorschnell unterschreiben - ABG-Net.de
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Smart-Meter-Werbung in Thüringen: Nicht vorschnell unterschreiben | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Smart-Meter-Werbung in Thüringen: Nicht vorschnell unterschreiben

Ratgeber Pressemitteilungen
30.07.2026, 12:27 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e. V.
Briefe von DMG: Verbraucherzentrale rät, Kosten, Laufzeit und versprochene Ersparnis genau zu prüfen

Aktuell erhalten zahlreiche Privathaushalte in Thüringen Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH. Darin wirbt das Unternehmen für den Einbau eines intelligenten Stromzählers, eines sogenannten Smart Meters. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen.

„Das Schreiben stammt weder vom örtlichen Netzbetreiber noch von einer Behörde, sondern von der DMG, einer privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiberin“, sagt Anna Rothgang, Referentin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Empfänger:innen müssen daher nicht reagieren, keinen Termin vereinbaren und auch nicht den Messstellenbetreiber wechseln.

Beworben werden in den Briefen unter anderem eine „kostenlose“ Installation und mögliche Einsparungen bei den Netzentgelten. Doch die versprochene Entlastung gilt nicht automatisch für jeden Haushalt. „Voraussetzung für eine mögliche Reduzierung der Netzentgelte ist der Einbau eines Smart Meters in Kombination mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, etwa eine Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder ein Stromspeicher“, so die Energiejuristin. Diese muss zudem ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet sein.

Auch die Bezeichnung „kostenlos“ kann missverständlich sein: Nach den veröffentlichten Angebotsbedingungen entfällt lediglich die einmalige Installationsgebühr. Für den laufenden Messstellenbetrieb fallen weiterhin Kosten an. Nach Angaben des Unternehmens sind das 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

„Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen“, sagt Anna Rothgang. „Smart Meter können sinnvoll sein, etwa für dynamische Stromtarife oder eine bessere Verbrauchsübersicht. Entscheidend ist aber, ob das Angebot zum eigenen Haushalt passt und welche Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit entstehen.“

Die Verbraucherzentrale rät, vor einem Abschluss die jährlichen Entgelte, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Zusatzkosten zu prüfen. Außerdem sollten Verbraucher:innen die Konditionen mit denen ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers vergleichen. Dies ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden jedoch über den Energieversorger abgerechnet.

Wer unsicher ist, ob sich ein Smart Meter lohnt, kann sich an die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende online unter vzth.de/termin-buchen oder unter Tel. 0361 555140.

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