Ab 27. September 2026 müssen Händler mit einem einheitlichen Label Verbraucher:innen über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. So sollen Verbraucher:innen ihre Rechte besser kennen und durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt.
Gewährleistung und Garantie werden häufig verwechselt. Teilweise nutzen Verkäufer diese Unsicherheit aus und verweisen bei Defekten pauschal auf den Hersteller. Die neuen Label sollen hier für mehr Klarheit sorgen. Denn: Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Bei einer Garantie handelt es sich dagegen um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
„Das Gewährleistungslabel klärt über die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf. Dazu gehören die Mindestdauer von zwei Jahren sowie die Möglichkeit für Verbraucher:innen, grundsätzlich zwischen einer kostenfreien Reparatur und einer kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen“, sagt Nicole Schneider, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Diese Informationspflichten gelten bei Online-Käufen ebenso wie im stationären Handel und bei sonstigen Vertriebsformen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden, beispielsweise der Erwerb von Lebensmitteln im Laden.
Neben dem neuen Gewährleistungslabel gibt es auch ein neues Garantielabel. „Das Garantielabel informiert über eine freiwillige Garantie des Herstellers. Diese Garantie muss die gesamte Ware schützen und für mehr als zwei Jahre gelten. Sie darf keine zusätzlichen Kosten verursachen“, so Schneider. Falls eine Garantie gewährt wird, besteht sie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Ausführliche Information erhalten Sie im Artikel der Verbraucherzentralen „Alles zu Gewährleistung und Garantie“.
Auch wenn Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind, kann eine Reparatur immer noch die beste Option sein. In Thüringen nimmt seit Kurzem ein neues Projekt die Reparaturkultur im Freistaat in den Fokus. Unter vzth.de/thueringen-repariert finden Interessierte Infos rund um lokale Repair-Cafés und das neue Recht auf Reparatur. Gesucht werden aktuell Reparatur-Initiativen und Einzelpersonen aus Thüringen, die sich an den Tagen der Reparatur im November beteiligen möchten.
Die Presseinformation der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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