Wer Angebote vergleicht und nicht aus dem Bauch heraus zugreift, kann in der „Black Week“ tatsächlich sparen. Doch Vorsicht: Die Rabattschlacht sorgt auch dafür, dass unseriöse Anbieter ein leichteres Spiel haben.
Spätestens ab dem heutigen Montag wird überall getrommelt: die „Black Week“ hat begonnen. Die ursprünglich aus den USA stammende Schnäppchenjagd findet längst auch in deutschen Online-Shops und Fußgängerzonen statt. Bei Käufen im Netz ist in diesen Tagen besondere Vorsicht geboten: „Rund um ‚Black Friday‘ und ‚Cyber Monday‘ fallen vermehrt Fake-Shop-Angebote auf“, warnt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Auch die Verwechslungsgefahr von Fake-Shops mit seriösen Anbietern ist größer, wenn Händler überall mit satten Rabatten werben.
1) Fake-Shops sicher umschiffen
Zahlungen per Vorkasse in Online-Shops sollten lieber vermieden werden, besonders, wenn es sich nicht um die großen Händler, sondern einen unbekannten Anbieter handelt. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es leider fast unmöglich, es von einem Fake-Shop zurückzubekommen. Ware kommt in so einem Fall nicht oder nur in schlechter Qualität an. Auch ein fehlendes Impressum, unseriös wirkende Kontaktdaten, falsch geschriebene Markennamen, ein holprig übersetztes Deutsch und unrealistisch hohe Rabatte deuten auf einen Fake-Shop hin.
Wer sich unsicher ist, kann die URL des jeweiligen Shops mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen überprüfen.
2) Vorsicht bei Händler-Plattformen
Wer über eine Plattform kauft, wie den Marketplace von Amazon, wie Ebay oder wie Etsy, sollte genau darauf achten, wer dort der Vertragspartner ist. Auch hier tummeln sich unter den seriösen Anbietern viele schwarze Schafe, die Verbraucher:innen nur zum Kauf animieren wollen. Hier gilt ebenfalls: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.
3) Vergleich mit der UVP lässt Rabatte fantastisch erscheinen
Online wie offline gilt: Viele der Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Tatsächlich kassiert jedoch kaum ein Händler die in vielen Branchen als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP.
4) Nicht unter Druck setzen lassen
Immer kürzer werdende Balken, die angeblich kleiner werdende Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug von Online-Händlern. Doch meist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1.000 sein. Auch ablaufende Uhren sollen Zeitdruck erzeugen.
„Prüfen Sie die Angebote in Ruhe, vergleichen Sie mehrere Händler oder nutzen Sie Vergleichsportale – am besten mit verschiedenen Suchmaschinen und zu unterschiedlichen Tageszeiten“, rät Ralf Reichertz. Denn: „Die Preise können stark schwanken.“
5) Widerrufsrecht kennen und nutzen
Sollte sich ein vermeintliches Schnäppchen nach dem Kauf als doch nicht so günstig herausstellen, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Bedingungen eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen. Im stationären Einzelhandel ist reduzierte Ware in der Regel vom Kulanzumtausch ausgeschlossen.
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