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Neue Regelung: M+S-Reifen ohne Bergpiktogramm verlieren Winterreifen-Status |

(Foto: Robert Laursoo auf Pixabay)

Neue Regelung: M+S-Reifen ohne Bergpiktogramm verlieren Winterreifen-Status

Ratgeber Pressemitteilungen
28.09.2024, 11:37 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Der Oktober ist auch in diesem Jahr ein guter Zeitpunkt für den Wechsel auf Winterreifen.

Nachts sinken die Temperaturen häufig in den einstelligen Bereich, mitunter gibt es auch schon erste Minusgrade. Autofahrer müssen dabei in diesem Jahr auf eine neue Regelung achten: ab dem 1. Oktober 2024 sind nur noch M+S-Reifen, die auch das Alpine-Zeichen (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, als Winterreifen zugelassen. Reifen, die ausschließlich mit dem Kürzel „M+S“ gekennzeichnet sind, wurden nur bis Dezember 2017 produziert und zählen heute ohnehin zu den alten Eisen. Worauf unbedingt zu achten ist, erklären die Fahrzeug-Experten des TÜV Thüringen.

„In den kommenden Monaten sind Winterreifen für die Sicherheit im Straßenverkehr essenziell. Deshalb darf ein Fahrzeug bei Schneefall, Schneeregen, Schneegriesel, Glatteis, gefrierendem Regen, gefrierendem Nebel oder Schneeverwehungen nur mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren werden“, erklärt Jörg Nossol vom TÜV Thüringen. Zu solchen Reifen zählen Winterreifen und Ganzjahresreifen, die auf der Reifenflanke mit einem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke gekennzeichnet sind, dem sogenannten Alpine-Symbol.

Reifen, die lediglich mit einer Kennung „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ versehen sind und nicht über das Alpine-Symbol verfügen, gelten ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Reifen für winterliche Verhältnisse gemäß Paragraf 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). „Diese sogenannten reinen M-und-S-Reifen (Matsch und Schnee) wurden nur bis zum 31.12.2017 produziert und dürften bereits weitestgehend aus dem Straßenbild verschwunden sein. Dennoch könnten gerade Fahrzeuge mit einer geringen Laufleistung noch mit solchen älteren Reifen ausgestattet sein. Auch für diese läuft die Schonfrist jedoch Ende September 2024 ab, denn sie verlieren ab Oktober ihren Winterreifen-Status“, gibt Jörg Nossol zu bedenken.

Wer dennoch bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis mit Sommerreifen oder mit M-und-S-Reifen ohne Alpin-Symbol unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. „Der Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße von 60 Euro vor, bei Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund von ungeeigneter Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse werden sogar 80 Euro fällig. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann es noch teurer werden“, erklärt der Fahrzeug-Experte vom TÜV Thüringen.

Da die zulässige Geschwindigkeit von Reifen mit dem Alpine-Symbol geringer als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sein darf, muss dem Fahrer in einem solchen Fall die zulässige Reifengeschwindigkeit durch eine sinnfällige Anzeige wie einem Aufkleber oder durch eine Anzeige im Fahrzeug angezeigt werden. Diese Geschwindigkeit darf dann bei der Fahrt nicht überschritten werden.

Generell empfiehlt sich bei Winterreifen ein kritischer Blick auf den Zustand, bevor sie für eine neue Saison montiert werden. Im nasskalten Wetter sind ausreichend Profil und Alter der Reifen entscheidend für die Sicherheit. Sind die Reifen bereits sechs Jahre oder älter, sollte auch bei geringer Laufleistung und genügend Profiltiefe genau hingesehen werden: Der Gummi wird mit zunehmendem Alter spröde und kann sich nicht mehr optimal mit der Fahrbahnoberfläche verzahnen.

„Bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt kann sich ein glatter Fahrbahnbelag ausbilden, auf dem mit Sommerreifen keine ausreichende Sicherheit mehr besteht. Daher ist es ratsam, das Fahrzeug ab Oktober mit einer für winterliche Verhältnisse geeigneten Bereifung auszustatten. Die gute alte O-bis-O-Regel hat nach wie vor Bestand“, legt Jörg Nossol Autofahrern wärmstens ans Herz.
 

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