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Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Pressemitteilungen
07.02.2025, 13:43 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Welche Auswirkungen das auf den Landkreis hat

Landkreis. Mit der Feststellung des Ausbruchs bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland am 10. Januar 2025 hat Deutschland den Status der Freiheit von der Maul- und Klauenseuche (MKS) verloren. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt ergreift Maßnahmen und gibt Hinweise.

„Die Maul- und Klauenseuche ist hochansteckend und kann sehr leicht, auch über größere Strecken (bis 2 km in der Luft mit Staubpartikeln und Tröpfchen) auf alle Klauentiere (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Reh, Hirsch, Wildschwein, etc.), aber auch auf Kamele, Giraffen und Elefanten übertragen werden“, so Fachdienstleiter Matthias Thurau. „Dass bisher keine weiteren Ausbrüche der MKS festgestellt wurden, ist sehr positiv zu bewerten, kann aber keinesfalls als Entwarnung gesehen werden.“

Da das Virus in der Umwelt mehrere Monate infektiös ist, besteht immer noch die Gefahr der Ausbreitung. Dem soll und wird durch die Errichtung von Schutz- und Überwachungszonen um den Ausbruchsbestand herum entgegengewirkt. Innerhalb der EU gelten die Restriktionen für diese Sperrzonen. Darüber hinaus haben viele Drittländer den Import von Klauentieren und deren Erzeugnisse aus ganz Deutschland gesperrt bzw. stark reglementiert.

Alle Tierhalter, Jäger, Tierärzte und Verarbeitungsbetriebe von tierischen Rohstoffen sind zu höchster Kontrolle und Biosicherheit aufgerufen. Die Schlachtviehtransporte der letzten 28 Tage werden rückverfolgt. Die Reinigung und Desinfektion der Vieh-LKW wird noch intensiver amtlich überprüft.

Die Jägerschaft des Landkreises wurde über die untere Jagdbehörde zur aktuellen Situation der MKS und zu Symptomen bei Wildtieren sowie Biosicherheit bei der Jagdausübung informiert. Jagdtourismus in fremden Gebieten ist zu unterlassen. Zudem fand eine Beratung mit dem Kreisbauernverband zur Lage und Biosicherheit hinsichtlich MKS statt.

Des Weiteren konnten alle amtlichen sowie praktischen Tierärzte an einer Online-Schulung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz teilnehmen. Es wurde die aktuelle Situation, Diagnostik, Probennahme und Maßnahmen der Biosicherheit erläutert und besprochen.

Ein Rundschreiben zur Biosicherheit in Tierbeständen wurde an die Landwirtschaftsbetriebe, Molkereien und Mischfutterwerke verschickt. Jeder Verdachtsfall ist dem Fachdienst zu melden. Der Amtstierarzt übernimmt dann die weiteren Maßnahmen, wie Probennahme und Diagnostik.

Empfehlung folgender Maßnahmen zur Biosicherheit in Tierbeständen:

  1. 1Tierzukäufe minimieren und nur aus bekannter Herkunft mit Tierhaltererklärung über Seuchenfreiheit
  2. Personenverkehr minimieren
    a. Zutritt zum Bestand nur mit betriebseigener Oberbekleidung oder Einwegkleidung
    b. Schuhwerkwechsel oder Einwegstiefel mit Benutzung von Desinfektionswannen am Stalleingang
  3. Vor dem Betreten der Ställe Hände und Unterarme gründlich waschen (wenn möglich Duschen)
  4. Mitarbeiter über Biosicherheit im eigenen Bestand belehren und Betriebsverbot bei unklaren Erkrankungen der Tiere
  5. Fahrzeugverkehr minimieren
    a. Fahrflächen möglichst befestigen
    b. Räder und Radkasten der Fahrzeuge vor Befahren des Betriebsgeländes desinfizieren (Handspritze/ Rückenspritze mit wirksamen Desinfektionsmittel laut DVG-Desinfektionsmittelliste, wirksam bei 4°C und gegen unbehüllte Viren)
    c. Kurze Fahrwege auf dem Betrieb, keine Kreuzung mit internen Fahrzeugen
  6. Gerätschaften nur im eigenen Betrieb/Stall nutzen
  7. Futter und Einstreu nur mit bekannter Herkunft zuführen, wildtiersicher lagern
  8. Regelmäßige und wirksame Schadnagerbekämpfung
  9. Betriebsgelände umzäunen, Zugänge und Ställe verschließen

Die MKS kommt in vielen Ländern Afrikas und Asiens endemisch vor. Illegal eingeführte Nahrungsmittel aus diesen Ländern stellen für Europa eine Gefahr dar. Für alle Tierhalter gilt ein striktes Verbot Speiseabfälle zu verfüttern, auch in Hinsicht auf die Verbreitung anderer Tierseuchen.

Blauzungenkrankheit mit ähnlichen Symptomen

Die Symtome der MKS sind klinisch nicht von denen der Blauzungenkrankheit (BTV) zu unterscheiden. Die Zahl der nachweisbaren BTV-Fälle steigt in Deutschland zunehmend an und im Altenburger Land wurden im Herbst 2024 bereits acht Fälle der Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen festgestellt. Im Gegensatz zu MKS ist die Impfung der Wiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege) gegen den Virustyp 3 der Blauzungenkrankheit erlaubt und aus amtstierärztlicher Sicht dringend empfohlen. Damit wird unerkannte MKS unter den klinischen Symptomen der Blauzungenkrankheit verhindert.

Zudem sind im Sommer und Herbst 2025 schwere BTV-Verläufe bei Rindern, Schafen und Ziegen zu erwarten, da die Übertragung durch Stechmücken erfolgt und der Infektionsdruck im Vergleich zum Vorjahr ansteigen wird. Zur Verhinderung schwerer Erkrankungsfälle sollte im Frühjahr bis Frühsommer 2025 die Impfung durchgeführt werden. Diese Impfung wird durch eine Beihilfe der Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt.

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