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Hinweis zu den Reinigungspflichten in der Stadt Altenburg |

(Foto: Rebekka D)

Hinweis zu den Reinigungspflichten in der Stadt Altenburg

Pressemitteilungen
07.11.2024, 10:08 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Laub bitte nicht auf die Straße kehren

Alle Jahre wieder fallen im Herbst im Stadtgebiet große Laubmengen an, auch auf den Gehwegen. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass die Beseitigung des Laubs eine Pflicht der Anlieger ist. Dabei spielt es keine Rolle, wem der Baum, von dem die Blätter stammen, gehört bzw. auf wessen Grundstück er steht. Entscheidend ist allein, auf wessen Straße bzw. Gehweg sich das Herbstlaub befindet. Schmutz, Laub und Unrat dürfen von den Reinigungspflichtigen nicht auf die Straßen gekehrt werden. Wer dennoch so handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Eine ordnungsgemäße Entsorgung des Laubs erfolgt am besten in kleinen Mengen in der 

Biotonne. Es kann zudem kostenlos im Recyclingzentrum Altenburg, Leipziger Straße sowie in der Kompostieranlage in Göhren (0,5 Kubikmeter pro Anlieferung und Woche) abgegeben werden. 

Wer Fragen oder Hinweise zum Thema der bestehenden Reinigungspflichten oder der Straßenreinigung im Stadtgebiet Altenburg hat, kann sich an Frau Mittelbach von der Stadtverwaltung Altenburg, Fachdienst Bauverwaltung, wenden, Telefon: (03447) 594 631, E-Mail: bauordnung@stadt-altenburg.de.

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