Altenburg. Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen. Beabsichtigt ist, die Landesfördermittel für das Jahr 2025 aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ an freie Träger weiterzuleiten. Noch bis zum 17. November 2024 können geeignete Projekte eingereicht werden.
„Das Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und bezieht sich damit auf zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben“, erklärt Andreas Strahlendorf, Integrationsmanager in der Kreisverwaltung. Projektanträge für das Förderjahr 2025 können bis zum 17.11.2024 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Personal (inklusive Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen. Dazu zählen unter anderem anfallende Ausgaben für Dolmetschleistungen und Honorare. Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen. Der Projektzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Kosten. Dem Altenburger Land stehen dafür etwa 360.000 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil des Landkreises an der Förderung beträgt 20 Prozent. Auf die Projektförderung besteht kein Rechtsanspruch.
Mit der Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung soll es ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch sozial zu betreuen und zu beraten, um so zu einer gelingenden Integrationsarbeit beizutragen. Ziel ist, die Akzeptanz der Integration zu fördern.
Alle Unterlagen und weitere Informationen können per E-Mail beim Integrationsmanager des Landkreises abgerufen werden: andreas.strahlendorf@ altenburgerland.de
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