Landkreis. Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in eine Lage versetzt werden, in der wir unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren und regeln können. Dann braucht man eine Betreuung. In Deutschland werden aktuell mehr als eine Million Menschen betreut. In Thüringen sind es bereits über 40.000 Menschen, Tendenz steigend.
„Ehrenamtliche Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es immer mehr Menschen, die nicht auf solche vertrauensvollen Beziehungen zurückgreifen können oder deren Familien weit entfernt leben. In solchen Fällen wird dieses wichtige Ehrenamt auch von Männern und Frauen übernommen, die nicht zur Familie des zu Betreuenden gehören“, erklärt Silke Manger, Leiterin der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung. Inhaltlich geht es um eine gesetzliche Vertretung entweder eines minderjährigen Kindes beziehungsweise Jugendlichen oder einer Person ab dem 18. Lebensjahr. Das, was Kinder und Jugendliche unter Umständen brauchen, heißt Vormund, bei Volljährigen nennt man es Betreuer.
Bereits im vergangenen Jahr wurde neu geregelt, dass vor der Übertragung einer Betreuung oder Vormundschaft durch das Amtsgericht das Landratsamt erst zu prüfen hat, ob Personen aus dem familiären Umfeld oder ehrenamtlich Engagierte diese Vertretung wahrnehmen können.
„In den zurückliegenden Monaten ist es uns gelungen, den einen oder anderen für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen, doch der Bedarf ist weitaus größer. Wir sind weiterhin auf der Suche nach ehrenamtlichen Betreuern und Vormündern“, so Silke Manger weiter. Voraussetzungen für diese Tätigkeit seien neben der persönlichen Eignung vor allem ein guter Zugang zu Menschen und Sensibilität. Aber auch ein entsprechender Zeitrahmen, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft sind nötig. Typische Aufgaben für einen Betreuer oder Vormund sind zum Beispiel die Verwaltung von Geld, die Einwilligung in bestimmte ärztliche Eingriffe, Behördengänge sowie auch die gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Betreuten.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ist Ihr Interesse für dieses Ehrenamt geweckt? Dann melden Sie sich bitte im Landratsamt.
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Lindenaustraße 30
04600 Altenburg
Silke Manger
Telefon: 03447 586-802
E-Mail: vormundschaft@altenburgerland.de
Unter dem Titel „Grundfragen des Betreuungsrechtes“ bietet das Landratsamt Altenburger Land eine kostenlose Weiterbildung an. Gedacht ist die Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Als Dozent wird Dipl.-Sozialpädagoge Christian Kästner am Mittwoch, den 4. Dezember 2024 in der Zeit von 9.30 bis 13 Uhr dazu referieren. Herr Kästner verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Betreuungswesens und arbeitet auch in diesem Bereich. Darüber hinaus ist er seit Mai 2015 Beisitzer im Bundesvorstand der Berufsbetreuerinnen (BdB) e. V.
Die Weiterbildung findet im Landschaftssaal des Landratsamtes (Haupthaus), Lindenaustraße 9 in Altenburg statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Interessenten werden um Anmeldung bis zum 15. November 2024 gebeten.
Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Betreuungsbehörde
Frau Niedetzky
Tel.: 03447 586-818
E-Mail: betreuungsbehoerde@altenburgerland.de
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