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Weniger Antibiotika-Verordnungen in Thüringen | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Weniger Antibiotika-Verordnungen in Thüringen

Gesundheit Pressemitteilungen
09.02.2024, 09:45 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Analyse des Wissenschaftlichen Institutes der AOK zeigt Rückgang seit 2013

Die Verschreibung von Antibiotika nimmt in Thüringen seit 2013 ab. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Demnach sank die Zahl der verordneten Medikamente von rund einer Millionen im Jahr 2013 auf rund 600.000 im Jahr 2022. Einen deutlicheren Rückgang hatte es während der Corona-Pandemie gegeben: In den Jahren 2020 und 2021 wurden lediglich rund 500.000 Verordnungen ausgestellt.

Besonders erfreulich ist der Rückgang des Anteils von Reserveantibiotika an der Gesamtheit der Verordnungen im betrachteten Zeitraum, da diese nur im Bedarfsfall, bei schweren bakteriellen Erkrankungen, eingesetzt werden sollten. Ihr Anteil ist von 65 Prozent im Jahr 2013 auf 48 Prozent im Jahr 2022 gesunken. Mit 145 Verordnungen je 1.000 Versicherten liegt Thüringen im bundesweiten Vergleich im unteren Drittel.

Nach wie vor zu viele Reserveantibiotika verschrieben
Auch wenn die Auswertung des WIdO eine positive Tendenz erkennen lässt, werden nach wie vor zu viele Reserveantibiotika verschrieben. Denn je öfter sie eingesetzt werden, desto resistenter werden Bakterien gegen sie. Daher ist ihr Einsatz auch stark reglementiert und nur bei bestimmten Indikationen angezeigt. Die AOK PLUS setzt sich dafür ein, dass Reserveantibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es auch medizinisch notwendig ist.

Unterstützung für Ärzte
Damit Ärzte bei der Diagnose unterstützt werden, hat die AOK PLUS in Thüringen den Vertrag „Schnelltest PLUS“ zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen initiiert. Grundlage des Programmes sind sogenannte „Point-of-Care“-Geräte, welche direkt in den Arztpraxen aufgebaut werden und als kleines Labor fungieren. Mithilfe der Geräte wird bestimmt, ob eine bakterielle Infektion vorliegt oder nicht. So können Ärzte zielgenauer die Krankheit bestimmen und im Bedarfsfall Antibiotika verordnen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Beitritt zum Versorgungsvertrag.

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