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Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2026/27 |

(Foto: NeiFo auf Pixabay)

Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2026/27

Familie, Kinder & Jugend Pressemitteilungen
05.04.2025, 15:51 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Grundschule im Landkreis Altenburger Land

Wichtige Informationen zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder

Die Anmeldung schulpflichtiger Kinder, die am 1. August 2026 sechs Jahre alt sind, findet im Landkreis Altenburger Land in diesem Jahr im Zeitraum vom 2. bis 10. Mai 2025 statt. Die Schulanfänger müssen bei der Grundschule ihres jeweiligen Schulbezirks angemeldet werden.

Schulbezirke und Anmeldetermine

Eine Übersicht der Schulbezirke sowie die genauen Termine zur Anmeldung sind auf der Website des Landkreises unter www.altenburgerland.de/de/schulen-im-landkreis (PDF in der rechten Spalte) zu finden. Bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks haben die Eltern die Möglichkeit, mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schule auszuwählen, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung erfolgt an der Erstwunschschule.

Anmeldeformular und erforderliche Unterlagen

Das Anmeldeformular steht auf der Homepage des Landkreises unter www.altenburgerland.de/de/formulare-bildung-und-schule zur Verfügung. Über die Aufnahme des Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von der Schulleitung der jeweiligen Grundschule.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Ggf. gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen
  • Impfausweis (Kopien sind ausreichend)

Detaillierte Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Grundschule.

Vorzeitige Aufnahme und sonderpädagogischer Förderbedarf

Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter in Absprache mit dem Schularzt.

Kinder mit offensichtlichem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf sind ebenfalls in der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Dort erfolgt eine Beratung durch die Lehrer der Grund- und Förderschule, um einen geeigneten Lernort zu bestimmen. Ausgenommen sind Schulanfänger, die in der Regenbogenschule Altenburg beschult werden sollen; deren Anmeldung erfolgt direkt in der Regenbogenschule.

Schulärztliche Untersuchungen

Die Termine für die schulärztlichen Untersuchungen erhalten die Eltern über die Kindertagesstätten. Besucht das Kind keine Kindertagesstätte, ist eine telefonische Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung ab Anfang September 2025 beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, erforderlich. Die Kontaktdaten sind:

  • Adresse: Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
  • Telefon: 03447 586-863 oder 586-866

Rechtliche Hinweise

Entsprechend den §§ 18 und 59 des Thüringer Schulgesetzes sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Das Versäumnis der Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund gilt als Ordnungswidrigkeit.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Anmeldung besuchen Sie bitte die offiziellen Webseiten des Landkreises Altenburger Land. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig angemeldet wird, um einen reibungslosen Schulstart zu gewährleisten!

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