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Stadt Altenburg gibt Antworten zu Fragen um höhere Wasser- und Abwassergebühren | Kläranlage

Kläranlage (Foto: Energie- und Wasserversorgung Altenburg)

Stadt Altenburg gibt Antworten zu Fragen um höhere Wasser- und Abwassergebühren

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen Zeitgeschehen
21.01.2025, 11:00 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Viele Gründe führen zu Preisanstiegen

Selten haben Beschlüsse des Altenburger Stadtrats derart viel öffentliche Aufmerksamkeit hervorgerufen wie die zur Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren. In drei Sitzungen wurden engagierte Debatten geführt, schließlich gab es in der dritten Sitzung am 28. November 2024 zweimal ein knappes Votum: 19 Ja- und 18 Nein-Stimmen. Die Gebührenerhöhungen gelten ab 1. Januar dieses Jahres, sobald die entsprechende Satzung von der Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt und im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden ist. Die zurzeit vom WABA (Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg) an Hauseigentümer verschickten Bescheide für 2024 basieren zwar auf den alten Gebühren, enthalten aber zudem eine Information über die Abschlagshöhe für das Jahr 2025. 

Wie eingangs erwähnt, lösten die Beschlüsse erwartungsgemäß ein starkes Echo aus: Zeitungen und andere Medien berichteten und in „sozialen Netzwerken“ wie 

Facebook kamen Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Da über Facebook und Co leider vielfach irreführende Zuspitzungen, Halbwahrheiten und auch Falschbehauptungen verbreitet wurden und werden, ebbte die öffentliche Diskussion auch über den Jahreswechsel nicht ab. Der WABA, die Stadtverwaltung und die Mitglieder des Stadtrates sehen sich verständlicherweise weiterhin mit kritischen Fragen konfrontiert. 

Im Folgenden der Versuch einer sachlichen Einordnung, vorab sei gesagt: Es lässt sich nicht der eine Hauptgrund benennen, richtig ist stattdessen, dass eine Reihe von Faktoren zu den Gebührenerhöhungen führen.

Rückblick: Der WABA stellte im Laufe des Wirtschaftsjahres 2023 fest, dass die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 kalkulierten Gebühren nicht ausreichen, um die steigenden Kosten zu decken. Teilweise enorme Steigerungen schlugen bei Energie sowie Bau- und Dienstleistungen zu Buche. Zudem sorgten gestörte Lieferketten für extreme Erhöhungen der Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe. Gleichzeitig trafen Annahmen hinsichtlich der Mengenentwicklungen sowohl bei Trink- als auch bei Abwasser nicht zu. So sank die Trinkwassermenge im Stadtgebiet über das prognostizierte Maß. Damit nicht genug: Besonders rückläufig ist die Menge an eingeleitetem Schmutzwasser – besonders aus dem gewerblichen Bereich. Der offensichtliche Rückgang von gewerblichen Abwassereinleitungen führte auch dazu, dass eingeplante Erlöse aus Starkverschmutzer-Zuschlägen nicht wie geplant geflossen sind.

Im Ergebnis dieser ungünstigen Entwicklungen folgte der für den WABA zuständige Ausschuss für Dienstleistungen und Umweltschutz im November 2023 dem Vorschlag der Werkleitung des WABA, die laufende Gebührenkalkulationsperiode abzubrechen und ab 1. Januar 2025 neue Gebühren auf Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen zu kalkulieren. Bedingung war, dass alle geplanten Investitionen auf mögliche Einsparpotenziale abgeklopft werden, was auch geschehen ist. Da die gewissenhafte Neuberechnung ein komplexer Vorgang ist, ist von Anfang an klar gewesen, dass die Höhe der neuen Gebühren erst im Sommer 2024 und damit nach den Kommunalwahlen bekannt sein wird. 

WABA-Werkleiter Martin Wenzel: „Uns ist bewusst, zu welch großer individueller Belastung die neuen Wasser- und Abwassergebühren führen.“ Er stellt indes klar: „Gründe für diese Gebührenentwicklung sind nicht, wie vereinzelt behauptet wird, Fehlentscheidungen der Stadtverwaltung. Insbesondere ist die Auslastung der Zentralen Kläranlage der Stadt Altenburg, die aktuell bei etwa 65 Prozent liegt, nicht Grund für die Erhöhung der Abwassergebühren. Angesichts der vorzuhaltenden Kapazitäten für die Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser aus der Stadt und teilweise aus dem Umland, ist die Kläranlage auch nicht überdimensioniert“, so Martin Wenzel.

Was in der öffentlichen Debatte zu wenig Beachtung findet, ist die kontinuierliche und erhebliche Investitionstätigkeit des WABA. Die Investitionen erfolgen überwiegend, um gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. 

Der WABA-Chef erinnert in diesem Zusammenhang an drei Millionenprojekte der jüngsten Zeit. So werden sich die Kosten für aufwändige Arbeiten an Pumpstationen, Druckleitungen und Schmutz- sowie Regenwasserkanälen im Ortsteil Kosma, die seit 2020 laufen, am Ende auf mehr als 4,2 Millionen Euro summiert haben. In den Bau des im Sommer 2018 eingeweihten Regenüberlaufbeckens in der Käthe-Kollwitz-Straße wurden 3,5 Millionen Euro investiert. Die technisch herausfordernden und ebenfalls aufwändigen Tiefbauarbeiten in der Luxemburgstraße bzw. Bachstraße, wo unter anderem mehrere Schächte neu- bzw. umgebaut werden mussten, werden voraussichtlich circa 6,6 Millionen Euro kosten. 

Rechnet man nur die Investitionen für diese drei WABA-Projekte zusammen, kommt man auf stolze 14,3 Millionen Euro. Zieht man die Fördermittel ab, die sich (für alle drei Projekte) auf knapp 2,2 Millionen Euro belaufen, bleiben für den WABA 12,1 Millionen Euro, die finanziert werden müssen. 

Die Crux bei den drei beispielhaft genannten Maßnahmen: Die erbrachten Leistungen rufen während der Bauzeit oft Unmut hervor, weil sie zu Verkehrseinschränkungen führen. Und sind die Arbeiten dann erfolgreich abgeschlossen worden, sieht man vom Ergebnis nichts oder wenig. 

Regenüberlaufbecken (Foto: Energie- und Wasserversorgung Altenburg)
Kosma (Foto: Energie- und Wasserversorgung Altenburg)
Bachstraße (Foto: Energie- und Wasserversorgung Altenburg)

Häufig gestellte Fragen: 

Ab wann gelten die Preiserhöhungen?

Antwort: Die höheren Gebühren gelten, wenn die Satzung veröffentlicht wurde, rückwirkend ab 1. Januar 2025.

 

Was genau wird teurer?

Antwort: Es erhöhen sich die Einleitgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie die Mengengebühr für Trinkwasser. 

 

Wie hoch ist die Mehrbelastung konkret?

Antwort: Die Mehrbelastung summiert sich im Zeitraum eines Jahres auf etwa 100 Euro pro Person, wenn man einen durchschnittlichen Wasserverbrauch von 30 Kubikmetern zugrunde legt. Anders gesagt: Die durchschnittliche monatliche Mehrbelastung für eine Person liegt bei etwa 8,50 Euro.

 

Wann waren diese Zahlen bekannt?

Antwort: Die Entscheidung, die Gebühren neu zu kalkulieren, wurde im November 2023 getroffen. Die neuen Zahlen, die ab 1. Januar 2025 gelten werden, wurden dem Stadtrat und der Verwaltungsspitze im August/September 2024 übermittelt. 

 

Wofür benötigt der WABA überhaupt so viel Geld?

Antwort: Ein großer Ausgabe-Posten betrifft Investitionen in die Abwasserentsorgung, die der Gesetzgeber vorschreibt. So wurden vom WABA allein in den letzten vier Jahren circa 7,5 Kilometer Abwasserkanal im Rahmen von Investitionsmaßnahmen neu gebaut oder saniert. Die Gesamtlänge der teils überalterten Abwasserkanäle der Stadt Altenburg beträgt allerdings circa 220 Kilometer, so dass der Investitionsstau noch längst nicht aufgelöst wurde.

 

Kann ich die Stadtratsbeschlüsse und die Kalkulation einsehen?

Antwort: Ja, die Dokumente sind auf der Homepage der Stadt einzusehen. Dazu auf „Stadt & Bürgerservice“, weiter auf „Gremien und Stadtrecht“, dann ins Bürgerinformationssystem. Klickt man auf die Lupe, lassen sich die Dokumente und Vorlagen am schnellsten finden, wenn man die Nummern der Beschlussvorlagen eingibt, die lauten: 045/24/BV und 046/24/BV.

 

Befindet sich Altenburg auf einem Sonderweg?

Antwort: Nein. Viele der Gründe, die in Altenburg zu einer Erhöhung der Gebühren geführt haben, werden auch in anderen Kommunen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger erforderlich machen. Das Thema Gebührenerhöhung steht daher zurzeit in vielen deutschen Kommunen auf der Tagesordnung.

 

Sind die Gebühren in Altenburg die höchsten in Deutschland?

Antwort: Nein. Ohne übermäßigen Rechercheaufwand lassen sich im Internet rasch Gebührenstatistiken finden, die ähnlich hohe und noch höhere Gebühren in anderen deutschen Kommunen auflisten.

 

Können die Gebühren nicht durch Zuschüsse aus dem Stadthaushalt oder durch die Aufnahme von Krediten gesenkt werden?

Antwort: Die Stadt darf nur für Investitionen Kredite aufnehmen, ein Gebührenausgleich ist keine Investition. Auch kann nicht ohne Weiteres Geld aus dem Stadthaushalt transferiert werden. Der WABA ist ein Eigenbetrieb, der seine Leistungen grundsätzlich durch eigene, auskömmliche Gebühren finanzieren muss. Der WABA hat eine eigene, vom städtischen Haushalt unabhängige Wirtschaftsführung. 

 

Können die Gebühren auch wieder sinken?

Antwort: Ja. Der WABA muss die Gebühren jährlich nachkalkulieren. Die Gebühren müssen wie gesagt auskömmlich sein, das bedeutet: Sie dürfen weder zu einer Überdeckung (Überschuss) noch zu einer Unterdeckung (Defizit) führen.

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