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Kohlebrand Rusendorf: Landratsamt bündelt Infos zu Geruchsbelästigung und möglichen Gesundheitsauswirkungen | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Kohlebrand Rusendorf: Landratsamt bündelt Infos zu Geruchsbelästigung und möglichen Gesundheitsauswirkungen

Zeitgeschehen Pressemitteilungen Gesundheit
20.08.2026, 11:36 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Zum Brandereignis im Restloch Rusendorf erreichen die Behörden zahlreiche Hinweise auf Geruchsbelästigungen und mögliche gesundheitliche Folgen. Landratsamt und Stadt Meuselwitz informieren fortlaufend und lassen gesundheitsrelevante Parameter gezielt messen.

Brandereignis im Restloch Rusendorf: Behörden nehmen Meldungen ernst

Das Landratsamt sowie die mit dem Brandgeschehen betreffenden Beteiligten und Behörden erhalten derzeit zahlreiche Meldungen über Geruchsbelästigungen. Viele Bürgerinnen und Bürger äußern zudem Sorgen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Diese Anliegen werden vom Landratsamt sehr ernst genommen und entsprechend bearbeitet.

Um Transparenz zu schaffen, hat das Landratsamt alle relevanten Informationen zum Brandereignis im Restloch Rusendorf auf einer eigenen Internetseite gebündelt. Dort werden die wichtigsten Hinweise laufend aktualisiert, damit Betroffene jederzeit den aktuellen Stand zu Maßnahmen und Fragestellungen nachlesen können.

Fragen und Antworten werden fortlaufend bereitgestellt

Alle Fragen, die das Landratsamt bisher erreicht haben, werden unter folgendem Link beantwortet:
www.altenburgerland.de/de/kohlebrand-rusendorf-fragen-und-antworten

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen kann das Landratsamt nicht jede Frage im Einzelfall separat beantworten. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich zuerst über die bereitgestellten Informationen auf der genannten Seite zu informieren. Die Inhalte werden kontinuierlich erweitert und aktualisiert.

Für weitere Rückfragen steht ab sofort zudem die E-Mail-Adresse Kohlebrand@altenburgerland.de zur Verfügung.

Stadt Meuselwitz: Bescheid ermöglicht konkrete Messungen

Die Stadt Meuselwitz hat am 7. August 2026 einen Bescheid zum Vollzug des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) erlassen. Damit wird ermöglicht, dass die LMBV konkrete Messungen gesundheitsgefährdender Parameter durchführen kann. Ziel ist, gemeinsam mit den zuständigen Behörden bei einer möglichen Gesundheitsgefährdung sofort und angemessen zu reagieren.

Als externe Sachverständige wurde der Zusammenschluss Eurofins und Aneco beauftragt. Sobald Mess-Ergebnisse vorliegen und bewertet wurden, werden die zuständigen Stellen die Öffentlichkeit umgehend informieren.

Bei akuten Beschwerden: ärztlich abklären lassen

Das Gesundheitsamt empfiehlt, akute gesundheitliche Beschwerden ärztlich abklären zu lassen. Betroffene sollen sich an den Hausarzt beziehungsweise Kinderarzt wenden oder, falls erforderlich, ein Krankenhaus aufsuchen.

Zur Dokumentation können Befunde bei Bedarf per E-Mail an gesundheit@altenburgerland.de gesendet werden.

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