Vorschlagsberechtigt sind die Einwohner der Stadt Altenburg. „Altenburger des Jahres“ kann nur werden, wer sich in Altenburg – sei es kurz und nachhaltig oder mit viel Ausdauer – für Menschen oder Tiere, für Natur oder Kultur oder in anderen Bereichen engagiert oder verdient gemacht hat. Mit dem Titel werden insbesondere Personen ausgezeichnet, die in ihrem Beruf oder in ihrer ehrenamtlichen Arbeit Außergewöhnliches geleistet oder sich in besonderer Weise für Mitmenschen (zum Beispiel durch Zivilcourage oder soziales Engagement) eingesetzt haben.
Vorschläge, wer Altenburger des Jahres 2025 werden soll, sind bitte bis spätestens zum 31. Mai 2025 an den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg, zu richten.
Es wird um eine ausführliche Begründung des Vorschlags gebeten, in der auf die besonders bedeutungsvolle Leistung der zu ehrenden Person eingegangen werden soll. Weiterhin müssen der Name und die Anschrift der vorgeschlagenen Person enthalten sein.
Die Vorauswahl der eingereichten Vorschläge wird durch Stadtratsmitglieder und den Oberbürgermeister vorgenommen. Diese schlagen den Einwohnern der Stadt Altenburg möglichst drei Personen zur Abstimmung vor. Der Vorschlag, der die meisten Stimmen erhält, wird auf dem der Abstimmung folgenden Jahresempfang der Stadt Altenburg öffentlich zum „Altenburger des Jahres“ gekürt.
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