Einzelne Steuerpflichtige haben ihren Thüringer Finanzämtern Fälle geschildert, in denen sich Anrufer als Bedienstete des Finanzamts ausgaben und nach einer Einzugsermächtigung für Einkommensteuernachzahlungen gefragt haben. Diese Anrufe deuten auf eine neue Betrugsmasche hin. Sie stammen nicht vom Finanzamt. Die Steuerverwaltung informiert stets schriftlich über Nachzahlungen oder Erstattungen.
In den von den Finanzämtern geschilderten Fällen hatten die Steuerpflichtigen gar keine offenen Beträge beim Finanzamt oder der Steuerbescheid für das benannte Jahr 2023 lag noch gar nicht vor, sodass eine etwaige Nachzahlung noch gar nicht bekannt war. „Steuerpflichtige bekommen von ihrem zuständigen Finanzamt immer schriftlich einen Steuerbescheid zugestellt, aus dem sich Nachzahlungsbeträge ergeben können. Sie wissen also genau, was sie noch zahlen müssen oder erstattet bekommen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Mit der neuen Masche versuchen die Betrüger per Telefon an sensible Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Weiterhin versenden Betrüger derzeit E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern oder geben sich als Steuerfahndung der Bundesländer aus.
In den falschen E-Mails wird den Empfängern erklärt, dass sie aufgrund einer begangenen Steuerhinterziehung dazu aufgefordert sind, sich an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu wenden.
Auf diese Weise versuchen die Betrüger per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen und / oder Viren bzw. Trojaner auf dem Computer zu installieren.
Die Finanzverwaltung warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. die Links in den E-Mails zu öffnen.
Die Steuerverwaltung versendet Steuerdaten oder Schreiben der Steuerfahndung nie in Form eines E-Mail-Anhangs und fordert auch keine persönlichen Informationen per E-Mail an.
Die Steuerverwaltung empfiehlt bei einem solchen Anruf oder dem Erhalt einer solchen E-Mail nicht zu reagieren, sondern einfach aufzulegen bzw. die E-Mail unbeantwortet zu lassen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
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