Anzeige
Klinikum 1
So werden Heizung und Auto Teil des Stromnetzes  | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

So werden Heizung und Auto Teil des Stromnetzes

Ratgeber Pressemitteilungen
28.09.2024, 09:04 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Wärmepumpen statt Öl- und Gasheizungen, Elektroautos statt Verbrennungsmotoren: Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind elektrische Systeme ein wichtiger Schlüssel.

Mit ihnen wird es auch möglich, die Stromnetze intelligent zu steuern. Was das für den Alltag bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

In Deutschland werden immer mehr sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen installiert. Unter diesen Begriff fallen Wärmepumpen, Wallboxen für Elektroautos und beispielsweise Klimaanlagen. Neu seit diesem Jahr: Auf neu installierte Anlagen kann der Netzbetreiber ferngesteuert zugreifen und ihren Strombezug vorübergehend drosseln, wenn eine Überlastung des örtlichen Stromnetzes droht. Dies gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Leistung, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.

Keine Verzögerung beim Netzanschluss mehr

Im Gegenzug für die Möglichkeit zur Drosselung dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder Wallboxen nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Netzüberlastungen ablehnen oder verzögern. Zudem sinkt das Netzentgelt für die Besitzer:innen dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Für die Reduzierung sind verschiedene Modelle geplant. „Ab April 2025 kann auch ein zeitvariables Netzentgelt gewählt werden. Wer dann zum Beispiel sein Elektroauto nachts lädt, wenn das Netz weniger ausgelastet ist, spart dadurch Geld“, erläutert Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Netzentgeltreduzierungen müssen beim Netzbetreiber beantragt werden.

Drosselung nur im Ausnahmefall

Der Netzbetreiber darf den Strombezug dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nur dann vorübergehend drosseln, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Netzbetreiber nur selten und temporär eingreifen und viele Haushalte keine Einschränkungen bemerken. Zudem verfügen Wärmepumpenheizungen über Wärmespeicher, Wallboxen laden nur langsamer.

„Auch, wenn gedrosselt wird, muss stets eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt zur Verfügung stehen. Wärmepumpen können mit geringerer Leistung weiterlaufen. Ein Elektroauto lässt sich damit in der Regel in zwei Stunden für etwa 50 Kilometer Reichweite aufladen“, erklärt Energiereferentin Ramona Ballod. Wallbox und Wärmepumpe können mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Photovoltaikanlage kommt.

Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen konnte der Netzbetreiber bisher schon die Stromzufuhr zeitweise unterbrechen. „Neu ist, dass der Strom nur noch gedrosselt, aber nicht mehr unterbrochen werden darf. Wichtig: Der normale Haushaltsstrom ist von der Regelung nicht betroffen“, sagt Ramona Ballod.

Zusätzliche Technik nötig

Damit diese Anlagen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen funktionieren, sind Änderungen an den elektrischen Anlagen erforderlich. So müssen diese mit einem intelligenten Messsystem, einem sogenannten Smart Meter, ausgestattet werden. Außerdem ist eine Steuerbox erforderlich, auf die der Verteilnetzbetreiber zugreifen kann. Die Ausstattung mit der notwendigen Technik wird beim Netz- oder Messstellenbetreiber beauftragt.

Haushalte, die mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen haben, zum Beispiel eine Wärmepumpe und eine Wallbox, die Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen, sollten über ein Heim-Energiemanagementsystem nachdenken. Ein solches System überwacht und steuert den Verbrauch, die Speicherung und die Erzeugung von Strom im Haus.

Übergangsfrist für Bestandsanlagen

Für Anlagen, die bereits bisher als steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Betrieb waren, ändert sich für die betroffenen Haushalte zunächst nichts. Nach einer Übergangsfrist, die spätestens am 31. Dezember 2028 endet, müssen auch diese Anlagen den neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen folgen. Anlagen, die vor 2024 mit Haushaltsstrom betrieben wurden, müssen auch danach nicht den Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen folgen und können auch nicht gedimmt werden.

Haushalte können aber bestehende Wärmepumpen oder Wallboxen freiwillig beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden und so die reduzierten Netzentgelte beanspruchen. Wer nicht weiß, wer der zuständige Netzbetreiber in seiner Gemeinde ist, findet diese Information auf der gemeinsamen Plattform der Verteilnetzbetreiber unter www.vnbdigital.de.  

Weitere Fragen zu Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Gäste aus Kurland besuchen Löbichau, Tannenfeld und Posterstein +++ Abfall-App des Landkreises Altenburger Land jetzt noch moderner und barrierefrei +++ Drama bei der ersten Sitzung des neuen Thüringer Landtags +++ Abschnitt der Geraer Straße wird Einbahnstraße +++ Neues Herbstferien-Rätsel auf Burg Posterstein erklärt spielerisch bäuerliche Geschichte +++