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Geld zurück für Kund:innen von primastrom und voxenergie | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Geld zurück für Kund:innen von primastrom und voxenergie

Ratgeber Pressemitteilungen
01.07.2023, 10:41 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Betroffene, die sich den Musterfeststellungsklagen anschließen, haben schon jetzt Aussicht auf Rückerstattungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Das Ende der Verfahren ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber Verbraucher:innen zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass primastrom und voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken. Aus unserer Sicht können nun sowohl Bestands- als auch ehemalige Kundinnen und Kunden schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit”, sagt Claudia Kreft, Referatsleiterin für Energie- und Baurecht der Verbraucherzentrale Thüringen.

Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kund:innen korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen das die Anbieter auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kund:innen der Unternehmen.

Jetzt ins Klageregister eintragen

Welche Verbraucher:innen sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Online-Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an.

Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Interessenten können sich beim vzbv für eine Benachrichtigung über aktuelle Termine per E-Mail eintragen.

Hintergrundinformationen zu den beiden Klagen

Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskund:innen erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.

Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur wirksamen Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kund:innen die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kund:innen, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.

Verbraucher:innen könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.

Bei Fragen zum Thema, aber auch zum Thema Strom- und Gasverträge generell, können Ratsuchende die kostenfreie Energierechtshotline der Verbraucherzentrale Thüringen nutzen, immer dienstags von 13 bis 15 Uhr unter Tel. 0361 555 14 78.

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