Erster Erfolg im Kampf gegen Datenmissbrauch durch Facebook: Nach einer Datenpanne bestätigten mehrere Gerichtsurteile, dass betroffenen Nutzern Schmerzensgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusteht. Bis zu sechs Millionen Deutsche sollen 2021 von dem Sicherheitsleck betroffen gewesen sein. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Facebook-Nutzern zu prüfen, ob auch ihre Datensätze veröffentlicht wurden, und gegebenenfalls zu klagen.
Bei der Sicherheitspanne waren über eine halbe Milliarde Datensätze von Facebook-Nutzer:innen weltweit bekannt geworden. Unter den im Internet veröffentlichten Daten befanden sich sensible Informationen wie E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geschlecht, Arbeitgeber, geografischer Standort, Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus. Betroffene erhielten deshalb teilweise Spam-Anrufe, Phishing-SMS und E-Mails.
„Nach den jetzt ergangenen Urteilen wie zuletzt durch das Landgericht Zwickau steht betroffenen Nutzern ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 1000 Euro zu“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Urteile seien allerdings noch nicht rechtskräftig. Auch habe das Facebook-Mutterunternehmen Meta bereits Einspruch dagegen eingelegt.
„Für Betroffene kann es sich dennoch lohnen, den Klageweg zu bestreiten und sich beispielsweise einer Sammelklage gegen den Facebook-Konzern anzuschließen, wie sie derzeit die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Irland vorbereitet“, rät der Jurist. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.digitalrights.ie.
Kommentare