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Neues Online-Portal für Artenschutz: MelBA-online vereinfacht Meldungen und Anträge | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Neues Online-Portal für Artenschutz: MelBA-online vereinfacht Meldungen und Anträge

Pressemitteilungen Kunst, Kultur & Freizeit
03.08.2026, 17:35 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
In Thüringen ist das Online-Portal MelBA-online gestartet. Über das System können Halterinnen und Halter geschützter Tierarten Meldungen und Anträge digital abgeben – ohne viele Formulare.

Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie ist in Thüringen ab sofort das Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) verfügbar. Damit können Verpflichtungen rund um das Halten, Melden und Belegen geschützter Tierarten künftig deutlich einfacher digital abgewickelt werden.

Warum das Portal wichtig ist

Wer eine geschützte Art wie zum Beispiel ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei hält (oder die Haltung beendet), muss dies der unteren Naturschutzbehörde melden. Zusätzlich wird für den Kauf oder Verkauf vieler streng geschützter Tier- und Pflanzenarten eine EU-Bescheinigung (EU-Artenschutz-Bescheinigung) benötigt – insbesondere für Arten des Anhangs A der EU-Artenschutzgrundverordnung.

Die Anforderungen gelten dabei nicht nur für lebende Tiere, sondern auch für Bestandteile und Erzeugnisse wie Felle, Häute oder Rohbein sowie für Produkte aus solchen Arten.

Melden und Bescheinigen künftig digital

Bisher waren hierfür zahlreiche Formulare einzureichen. Das kann nun über MelBA-online digital erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie andere Einrichtungen können sich kostenlos im Portal registrieren – ohne Softwareinstallation.

So lassen sich unter anderem digital mitteilen:

  • welche und wie viele Exemplare einer geschützten Art gehalten oder abgegeben werden,
  • wann Nachwuchs geboren wurde,
  • wenn Tiere umziehen.

Die Meldungen bleiben verpflichtend, werden aber durch die digitale Oberfläche vereinfacht: Für jedes Tier können alle Meldeangaben übersichtlich eingetragen und Herkunftsbelege zugeordnet werden. Außerdem ist der eigene gemeldete Bestand jederzeit abrufbar. Auch Anträge auf Genehmigungen für den Verkauf geschützter Arten können über MelBA-online eingereicht werden.

Vereinfachung für Verwaltung und Kontrolle

Für die Verwaltung ergibt sich ein besserer Überblick über geschützte Arten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das erleichtert es den Behörden, die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus internationalen Abkommen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten ergeben – etwa aus dem Washingtoner Artenschutzabkommen.

Alternativen bleiben bestehen

Neben der digitalen Nutzung bleibt die Einreichung per Post oder E-Mail weiterhin möglich.

Weitere Fragen können an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde gerichtet werden. Ansprechpartner ist: Marco Kertscher
Telefon: 03447 / 586-491
E-Mail: marco.kertscher@altenburgerland.de

Zugang zu MelBA-online

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