Stadt Altenburg: Antrag auf Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt - ABG-Net.de
Anzeige
Klinikum 4
Stadt Altenburg: Antrag auf Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt | Stadt Altenburg

Stadt Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Stadt Altenburg: Antrag auf Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt

Politik Pressemitteilungen
06.06.2025, 11:02 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Bürgerbegehren zur Aufhebung der Gebührenbeschlüsse abgelehnt

Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Altenburg e.V. hatte mit Schreiben vom 12. Mai 2025, bei der Stadt eingegangen am 13. Mai 2025, ein Bürgerbegehren beantragt. Es sollte gefragt werden, ob die Stadtratsbeschlüsse vom 28. November 2024 zur Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren aufgehoben werden sollen.

Die Stadt Altenburg hat den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antrag aus mehreren formellen und materiellen Gründen unzulässig und daher abzulehnen ist. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Gera zu erheben.

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Altenburger Brauerei wird Sponsor der Kegel-Weltmeisterschaft 2027 +++ Altenburg sucht pfiffige Idee für Weihnachtsmarktwette +++ Neue Öffnungszeiten des Altenburger Inselzoos +++ Altenburger für Auftritt gefeiert +++ Gastgeber für literarische Abende in Altenburg und Gera gesucht +++