„Es ist einfach skandalös, was hier passiert.“ Kommentiert der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Thüringen die fristlose Kündigung der Betriebsrätin.
Zum 01.12.2024 wurde das Hotel Astor von der Travdo-Hotelgruppe an einen neuen Besitzer, die Altenburger Hotel- & Betriebsgesellschaft mbH verkauft.
Schon im ersten Gespräch machte der neue Eigentümer klar, dass er in keiner Weise gewillt ist, den seit Februar 2024 bestehenden Betriebsrat zu akzeptieren. So wurde unserer Kollegin mitgeteilt, dass lieber alle Beschäftigten entlassen werden, als dass es einen Betriebsrat gäbe. Das stellt eine Straftat nach § 119 BetrVG dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.
Im Nachgang wurde die demokratisch gewählte Betriebsratsvorsitzende mehrfach in ihrer Funktion als Direktorin beschnitten.
Erste Anzeichen für eine Diskreditierung unserer Kollegin stellt die Abstufung von der Direktorin zum Zimmermädchen dar. Auch dass unsere Kollegin nicht mehr die Dienstpläne erstellen darf, stellt eine unmittelbare Behinderung dar. Auch die Mitbestimmung bei der Erstellung der Dienstpläne wurden ihr untersagt.
Nachdem wir als Gewerkschaft NGG den Arbeitgeber aufgefordert haben, unsere Kollegin unverzüglich als Direktorin des Hotels Astor in Altenburg mit all ihren Aufgaben und Weisungsrechten weiter zu beschäftigten und die Rechte des Betriebsrates vollumfänglich zu wahren und die Mitbestimmungsrechte nicht zu beschneiden, wurde der Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot und die fristlose Kündigung ausgesprochen.
„Dem skrupellosen Handeln solcher Arbeitgeber muss ein Ende bereitet werden.“ So Löbel weiter. „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte, die sich ehrenamtlich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, einfach ihrer Lebensgrundlage entzogen werden.“
Staatsanwaltschaft muss hier tätig werden
„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. So steht es im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition geschrieben. Die NGG fordert in diesem Zusammenhang weiterhin die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. „Zu oft kommen Arbeitgeber mit der Behinderung von Betriebsräten durch.“ so Löbel weiter.
„Wir werden in jedem Fall rechtlich gegen die Kündigung und das Hausverbot vorgehen. Natürlich erhält die Kollegin unsere volle Unterstützung.“ betont Löbel abschließend.
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