Altenburg. Der Landkreis Altenburger Land hat heute eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern sowie aus Brunnen erlassen. Die Bekanntmachung erfolgte auf der Homepage des Landkreises:
Demnach ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (unter anderem Bäche, Flüsse, Seen und Quellen) auf dem Gebiet des Landkreises Altenburger Land mittels Pumpvorrichtungen ab sofort bis auf Weiteres untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.
Ebenfalls untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zwecke der Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen.
Abweichend davon dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen sowie Sportanlagen wie Rasen- oder Tennisplätze, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr beregnet werden. Dabei ist die Einhaltung der jeweils erlaubten Entnahmemengen vorgeschrieben.
Hintergrund des Erlasses ist die aktuelle Niedrigwasserlage. Pegelstände der Fließgewässer und Grundwassermessstellen zeigten derzeit niedrige bis extrem niedrige Wasserstände. Laut Birgit Seiler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz, zu dem auch die untere Wasserbehörde zählt, führt die rückläufige Grundwasserneubildung zu einer Verringerung der verfügbaren Grundwasservorräte. „Eine vorausschauende Bewirtschaftung des Grundwasserhaushaltes ist geboten, um auch langfristig die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen“, so Seiler.
Die Pegelstände können jederzeit auf dem Niedrigwasserportal Thüringen eingesehen werden.
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