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Rote Karte für die orangefarbene Plakette – 2026 müssen alle Fahrzeuge mit blauer Plakette zur HU | TÜV Thüringen

TÜV Thüringen (Foto: Pixabay)

Rote Karte für die orangefarbene Plakette – 2026 müssen alle Fahrzeuge mit blauer Plakette zur HU

Ratgeber Pressemitteilungen
08.01.2026, 14:52 Uhr
Von:
TÜV-Termin nicht verpassen

Wer jetzt noch mit einer orangefarbenen HU-Plakette auf dem Kennzeichen unterwegs ist, hätte bereits im letzten Jahr zur Hauptuntersuchung erscheinen müssen und riskiert unnötige Zusatzkosten, ein Bußgeld oder gar einen Punkt in Flensburg. In diesem Jahr müssen alle Fahrzeuge mit einer blauen Prüfplakette zur amtlichen Hauptuntersuchung (HU). Der HU-Termin ist ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesbar: Zusätzlich zur Jahreszahl in der Mitte steht die ganz oben angeordnete Zahl für den Monat der Fälligkeit. Fahrzeugexperte Andreas Neumann vom TÜV Thüringen empfiehlt, das Auto immer fristgemäß zur HU vorzustellen.

„Wer sich überflüssigen Ärger und zusätzliche Kosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug immer im Monat der Fälligkeit zur Hauptuntersuchung vorstellen. Bei Überschreitungen der HU-Prüffrist drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Bußgeld. Ist der Prüftermin mehr als acht Monate abgelaufen, müssen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen“, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen. Für Autos mit orangefarbener 25er-Prüfplakette wird es jetzt also allerhöchste Eisenbahn: Halter, deren Fahrzeug im Dezember zur HU fällig war, wird bei einer Vorführung ab März eine umfangreichere Untersuchung durchgeführt. Aufgrund der sich zum Jahreswechsel ändernden Farbe sind entsprechende Überschreitungen nicht nur für Ordnungshüter leicht erkennbar. Einen Termin zur Hauptuntersuchung können Sie unter https://tuev-thueringen.de/terminservice mit wenigen Klicks vereinbaren.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bereits bei einem überfälligen HU-Termin von mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro vor. „Neben dem drohenden Bußgeld müssen Fahrzeughalter eine umfangreichere Untersuchung über ihr Auto ergehen lassen, wenn die HU mehr als zwei Monate abgelaufen ist. Diese vertiefende Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent des HU-Prüfentgeltes verbunden“, merkt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen an. Bei einer seit mehr als vier Monaten überfälligen HU ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Was viele jedoch nicht wissen: Bereits am ersten Tag der Überziehung kann durch Ordnungsämter oder Polizei ein Mängelschein ausgestellt werden. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzumelden. Auch müssen die bei einer HU festgestellten Mängel in jedem Fall unverzüglich abgestellt werden. Das trifft nicht nur auf erhebliche Mängel zu, durch die das Fahrzeug im ersten Anlauf keine HU-Plakette bekommt und erneut vorgestellt werden muss: auch die im Prüfbericht vermerkten geringen Mängel müssen ohne Verzug repariert werden. Ist eine Nachprüfung des Fahrzeugs aufgrund erheblicher oder gefährlicher Mängel erforderlich, muss diese innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da ansonsten eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Autofahrer am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 erlaubt eine schnelle Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. So kann auf einen Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat oder nicht. Auch ein Blick in die Zulassungsbescheinigung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. Die farbigen HU-Prüfplaketten gibt es in Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Die Farben rollieren alle sechs Jahre und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss. 2026 müssen alle Fahrzeuge mit einer blauen Prüfplakette am Kennzeichen zur HU und erhalten bei bestandener Untersuchung eine bis 2028 gültige braune Plakette. In diesem Jahr neu zugelassene Autos erhalten eine rosafarbene Plakette und müssen erstmalig im Jahr 2029 zur Hauptuntersuchung. Die orangefarbene HU-Plakette verabschiedet sich für die kommenden zwei Jahre aus unserem Straßenbild. Sie wird erst wieder 2028 für dann neuzugelassene Autos beziehungsweise 2029 für zweijährlich turnusmäßig fällige Fahrzeuge vergeben.  

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