Im vergangenen Jahr nutzten mehr als 9000 Menschen in Thüringen den Expertenrat der Verbraucherzentrale. Auffällig häufig wandten sich Verbraucher:innen 2024 wegen ungewollter Vertragsabschlüsse für Festnetz und Handy oder für unerwünschte Zeitungs- und Zeitschriftenabos an die Verbraucherschützer. Auch Fragen zu Strom- und Gasverträgen führten zahlreiche Ratsuchende in die Beratungsstellen.
Stark gefragt blieb ebenso die Energieberatung zu den Themen energetisches Sanieren, Heizung und Fördermittel: Rund 2400 Beratungen und damit gut jede vierte Beratung drehte sich darum.
Das Gespräch an der Haustür dauerte nur wenige Minuten: Der Vertreter des Internetanbieters versprach einen günstigeren Tarif als der bisherige Provider und hatte auch gleich ein Tablet zur Vertragsunterzeichnung dabei. Aus dem lockeren fünf Minuten-Plausch an der Hautür wurde für den Verbraucher ein neuer Internetvertrag über zwölf Monate – zusätzlich zu seinem bereits bestehenden DSL-Vertrag beim alten Anbieter.
Fälle wie diese sind keine Ausnahme in Thüringen. Ein Großteil der Beratungen der Verbraucherzentrale im Bereich Verbraucherrecht fiel 2024 auf die Themen Internet- und Telefonverträge, darunter beispielsweise die nach Ansicht der Verbraucherzentrale unrechtmäßigen Zahlungsaufforderungen von 1N Telecom. Aber auch Ärger mit ungewollt abgeschlossenen Verträgen über Zeitschriftenabonnements oder Gewinnspiele führten die Ratsuchenden häufig zur Verbraucherzentrale.
„Untergeschobene Verträge sind seit jeher ein Klassiker in der Verbraucherberatung. Trotz verbesserter Verbraucherrechte finden Anbieter jedoch immer neue Schlupflöcher, um Kund:innen in für sie nachteilige Verträge zu drängen“, weiß Dr. Ralph Walther, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen.
„Die konstante Beratungsnachfrage im vergangenen Jahr insgesamt zeigt uns: Die Menschen in Thüringen wissen, dass wir für viele Herausforderungen in ihrem Verbraucheralltag konkrete Lösungsvorschläge parat haben. Im Gegenzug kennen unsere Mitarbeitenden die Alltagsprobleme der Thüringer:innen und stehen ihnen mit ihrer Expertise zur Seite“, sagt Dr. Ralph Walther, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen. Dieses gegenseitige Vertrauensverhältnis stärke zugleich das Vertrauen in die Verbraucherzentrale als gemeinnützige Organisation.
Das gilt insbesondere auch für das spezielle Angebot der technischen Energieberatung, das für Ratsuchende in Thüringen kostenfrei ist und vom Land kofinanziert wird. „Viele Menschen wollen sich aktiv an der Energiewende beteiligen. Dabei sind sie mit vielen Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. Wir unterstützen die Thüringer:innen auf ihrem Weg zu ihrer persönlichen Energiewende.“ Ein Viertel aller Beratungen der Verbraucherzentrale entfiel im vergangenen Jahr auf die Energieberatung. Besonders häufig führten Fragen rund ums Heizen, um erneuerbare Energien und Fördermittel, aber auch zur Heizkostenabrechnung die Verbraucher:innen in die Beratungsstellen.
Ergänzt wird die Beratung zum Energiesparen durch die Energierechtsberatung, die Verbraucher:innen bei rechtlichen Problemen mit ihren Strom- und Gasverträgen nutzen können.
Ein ähnlich hoher Beratungsbedarf bestand im Bereich Finanzen und Versicherungen. Hier meldeten sich Verbraucher:innen vor allem, wenn sie Fragen zu ihren Sparbriefen und Sparverträgen oder zur Gestaltung ihrer Altersvorsorge hatten. Auch hier war das Beratungsgespräch nicht selten bares Geld wert. Berechneten die Verbraucherschützer beispielsweise die Zinsansprüche variabel verzinster Sparverträge neu, erreichten die Ratsuchenden nach Einlenken ihrer Sparkassen oft Nachzahlungen im vierstelligen Bereich.
„Unsere Mitarbeitenden beweisen häufig einen langen Atem, wenn es um die Durchsetzung von Verbraucherrechten geht“, weiß Dr. Ralph Walther. „Aber in sehr vielen Fällen zahlt sich dieses Vertrauen aus.“
Wie im oben geschilderten Fall der untergeschobenen Internetverträge: Weil die Beraterin im Auftrag des Verbrauchers an der Kunden-Hotline über Monate immer wieder auf einem Widerruf des ungewollten Vertrages insistierte, konnte das Haustürgeschäft schließlich nichtig gemacht werden.
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