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Rote Karte für die grüne Plakette – 2025 müssen alle Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette zur HU |

(Foto: TÜV Thüringen e.V.)

Rote Karte für die grüne Plakette – 2025 müssen alle Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette zur HU

Ratgeber
12.01.2025, 11:01 Uhr
Von: TÜV Thüringen e.V.
TÜV-Termin nicht verpassen:

Wer jetzt noch mit einer grünen HU-Plakette auf dem Kennzeichen unterwegs ist, hätte bereits im letzten Jahr zur Hauptuntersuchung erscheinen müssen und riskiert unnötige Zusatzkosten, ein Bußgeld oder gar einen Punkt in Flensburg. In diesem Jahr müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Prüfplakette zur Hauptuntersuchung (HU). Der HU-Termin ist ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesbar: Zusätzlich zur Jahreszahl in der Mitte steht die ganz oben angeordnete Zahl für den Monat der Fälligkeit. Fahrzeugexperte Andreas Neumann vom TÜV Thüringen empfiehlt, das Auto immer fristgemäß zur HU vorzustellen.

„Wer sich überflüssigen Ärger und zusätzliche Kosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug immer im Monat der Fälligkeit zur Hauptuntersuchung vorstellen. Bei Überschreitungen der HU-Prüffrist drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Bußgeld. Ist der Prüftermin mehr als acht Monate abgelaufen, müssen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen“, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen. Für Autos mit grüner 24er-Prüfplakette wird es jetzt also allerhöchste Eisenbahn: Halter deren Fahrzeug im Dezember zur HU fällig war haben nur noch bis Ende Februar Zeit, die Hauptuntersuchung ohne eine umfangreichere Prüfung durchführen zu lassen. Aufgrund der sich zum Jahreswechsel ändernden Farbe sind entsprechende Überschreitungen nicht nur für Ordnungshüter leicht erkennbar. Einen Termin zur Hauptuntersuchung können Sie unter https://tuev-thueringen.de/terminservice mit wenigen Klicks vereinbaren.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bereits bei einem überfälligen HU-Termin von mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro vor. „Neben dem drohenden Bußgeld müssen Fahrzeughalter auch eine vertiefende Untersuchung über ihr Auto ergehen lassen, wenn die HU mehr als zwei Monate abgelaufen ist. Diese Ergänzungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebührenordnung verbunden“, merkt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen an. Bei einer seit mehr als vier Monaten überfälligen HU ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Was viele jedoch nicht wissen: Bereits am ersten Tag der Überziehung kann durch Ordnungsämter oder Polizei ein Mängelschein ausgestellt werden. Dadurch hat der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Laufereien, um den Mangel abzumelden. Auch müssen die bei einer HU festgestellten Mängel in jedem Fall unverzüglich abgestellt werden. Das trifft nicht nur auf erhebliche Mängel zu, bei der das Fahrzeug im ersten Anlauf keine HU-Plakette bekommt. Auch die im Prüfbericht vermerkten geringen Mängel müssen ohne Verzug repariert werden. Ist eine Nachprüfung des Fahrzeugs aufgrund erheblicher oder gefährlicher Mängel erforderlich, muss diese innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da ansonsten eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Autofahrer am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 erlaubt eine schnelle Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. So kann auf einen Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat oder nicht. Auch ein Blick in die Zulassungsbescheinigung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. Die farbigen HU-Prüfplaketten gibt es in Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Die Farben rollieren alle sechs Jahre und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss. 2025 müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Prüfplakette am Kennzeichen zur HU und erhalten bei bestandener Untersuchung eine bis 2027 gültige gelbe Plakette. In diesem Jahr neu zugelassene Autos erhalten eine braune Plakette und müssen erstmalig im Jahr 2028 zur Hauptuntersuchung. Die grüne HU-Plakette verabschiedet sich für die kommenden zwei Jahre aus unserem Straßenbild. Sie wird erst wieder 2027 für dann neuzugelassene Autos beziehungsweise 2028 für zweijährlich turnusmäßig fällige Fahrzeuge vergeben. 

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