Denn Untersuchungen zeigen: Viele Abrechnungen sind fehlerhaft oder werfen zumindest Klärungsbedarf auf. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, worauf Verbraucher:innen bei ihrer Heizkostenabrechnung achten sollten und wie sie sich bei Unklarheiten wehren können.
1. Falsche Abrechnungszeiträume
Die Heizkostenabrechnung muss sich auf einen Zeitraum von genau 12 Monaten beziehen und nahtlos an die vorherige Abrechnung anschließen. Gerade nach Umzügen kommt es jedoch häufig zu Fehlern: Stichtage werden falsch gesetzt,
oder Verbrauchsdaten werden lückenhaft übernommen. Verbraucher:innen sollten prüfen, ob der angegebene Abrechnungszeitraum korrekt ist.
„Halten Sie Zählerstände bei einem Wohnungswechsel fest und vergleichen Sie diese mit den Angaben auf Ihrer Abrechnung“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
2. Unplausible Energiekosten
Ob Gas, Öl oder Fernwärme – die Kosten für den Energiebezug müssen transparent aufgeschlüsselt werden. Insbesondere bei Energieträgern wie Heizöl oder Flüssiggas können Restbestände und deren Preise zu Rechenfehlern führen.
„Gerade bei stark schwankenden Energiepreisen sollten Sie die angegebenen Kosten auf Plausibilität prüfen", sagt Ramona Ballod. „Ein Vergleich mit den Vorjahresabrechnungen kann hier sehr hilfreich sein."
3. Nicht umlagefähige Kosten
Am Anfang jeder Heizkostenabrechnung werden alle entstandenen Kosten aufgeführt, bevor diese auf die Mietparteien verteilt werden. Verbraucher:innen sollten hier besonders aufmerksam sein, vor allem, wenn einzelne Posten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind – wie etwa die Wartungskosten für die Heizung.
„Häufig verbergen sich hinter solchen Anstiegen Reparaturkosten, die nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Ein genauer Blick und der Vergleich mit der Vorjahresabrechnung können helfen, unzulässige Positionen zu entdecken und diese anzufechten“, so die Expertin.
4. Fehlender Zähler für Warmwasser
Bei Anlagen, die sowohl Heizung als auch Warmwasser versorgen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die für die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge mit einem zentralen Wärmezähler zu messen. Diese Wärmemenge muss in der Heizkostenabrechnung klar ausgewiesen werden. Fehlt ein solcher Zähler und wird die Wärmemenge für Warmwasser nur geschätzt, kann dies unter Umständen zu Kürzungsrechten für die Mieter:innen führen.
5. Fehlerhafte Verteilerschlüssel
Heizkosten werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mietparteien verteilt. Dieser setzt sich aus verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Anteilen zusammen. Laut Heizkostenverordnung müssen mindestens 30 Prozent und maximal 50 Prozent der Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden. Fehler in der Berechnung treten oft dann auf, wenn leere Wohnungen im Haus nicht korrekt berücksichtigt werden. Verbraucher:innen sollten kontrollieren, ob die Summe der Quadratmeter-Angaben plausibel erscheint.
„Mieter:innen haben ein Recht darauf, die Berechnungsgrundlagen einzusehen. Das ist oft der erste Schritt, um Fehler aufzudecken“, weiß Ramona Ballod.
Was tun bei Unklarheiten?
„Wenn Ihre Heizkostenabrechnung Fragen aufwirft, können Sie die Abrechnung bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Auch der Deutsche Mieterbund kann helfen“, so Verbraucherschützerin Ballod.
Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.
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