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Letzte Papier-Führerscheine laufen ab, rechtzeitige Termin-Vereinbarung nicht verpassen! |

(Foto: Andreas Breitling auf Pixabay)

Letzte Papier-Führerscheine laufen ab, rechtzeitige Termin-Vereinbarung nicht verpassen!

Ratgeber Pressemitteilungen
07.09.2024, 16:08 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Der neue, fälschungssichere und EU-einheitliche Führerschein wird bis zum Jahr 2033 stufenweise eingeführt.

Bis dahin müssen alle Inhaber älterer Führerscheine ihre Dokumente umtauschen und durch die neue Ausführung ersetzen. Wer jetzt noch einen alten Papier-Führerschein besitzt, wie er bis Ende 1998 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum Stichtag am 19. Januar 2025 umgetauscht haben. In der diesjährigen Staffel sind alle nach 1970 geborenen Alt-Führerschein-Inhaber betroffen. Erfahrungsgemäß ist vielen Autofahrern gar nicht bewusst, dass ihr Führerschein abläuft – und auch die mancherorts lange Wartezeit für einen Termin bei der Führerscheinstelle wird immer wieder unterschätzt. Welche Konsequenzen säumigen Autofahrern drohen, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

„Generell sind Führerscheininhaber verpflichtet, beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen gültigen Führerschein mit sich zu führen. Dieser darf also nicht abgelaufen sein und muss gegebenenfalls rechtzeitig erneuert werden“, stellt Achmed Leser vom TÜV Thüringen fest. Ein solches Prozedere kennen viele ältere Führerscheinbesitzer nicht, da ein einmal erworbener Führerschein bisher ein Leben lang gültig war – ganz im Gegensatz zum Ausweis oder Reisepass. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist es jedoch mit dem lebenslang gültigen Führerschein vorbei: Die Gesetzgebung fordert, dass in Europa ab 2033 nur noch einheitliche und vor allem fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind. Dies soll in erster Linie Missbrauch verhindern und Kontrollorganen bei der Führerscheinkontrolle die Lesbarkeit erleichtern. Alle neuen Führerscheine sind ab dem Tag der Ausstellung nur noch 15 Jahre gültig, ganz ähnlich wie bei anderen Ausweisdokumenten soll auch hier das sich mit den Jahren verändernde Aussehen von Personen berücksichtigt werden.

„Wer bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Außerdem könnte es sich ohne gültiges Dokument als schwierig erweisen, ein Auto zu mieten und auch die beruflich veranlasste Führerscheinkontrolle würde eine Hürde für Betroffene darstellen. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig darüber informieren, wann sie ihren alten Papier-Führerschein umtauschen müssen“, erläutert Achmed Leser. Neben den älteren Papiervarianten sind auch Führerscheine im Checkkartenformat, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach durch fälschungssichere Dokumente zu ersetzen. Für diese Führerscheine beginnt die Umtauschfrist ab 1. Januar 2026 und richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.

„Ein abgelaufener Führerschein wird bei einer Fahrzeugkontrolle jedoch nicht sofort eingezogen. Neben dem Verwarngeld wird der Autofahrer in der Regel durch die Ordnungshüter erneut auf die Umtauschpflicht hingewiesen und bekommt so eine amtliche Aufforderung für den Umtausch“, betont Leser. Für die alten Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers für den Umtausch ausschlaggebend. Aktuell sind die Jahrgänge ab 1971 angehalten, ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. „Wer zu den Jahrgängen 1953 bis 1970 zählt und noch mit dem alten Papierschein unterwegs ist, fährt bereits seit einem Jahr beziehungsweise sogar mehr als zwei Jahren ohne gültigen Führerschein“, erinnert Fahrzeugexperte Achmed Leser säumige Autofahrer. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Da erfahrungsgemäß viele Antragsteller ihren Führerschein kurz vor der Frist umtauschen wollen, ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle zu bemühen. Dort erfährt man auch, welche Dokumente für den Umtausch notwendig sind.
 

Hier die Stichtage für den Führerscheinumtausch im Überblick:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

(Führerschein ausgestellt bis 31.12.1998)  Stichtag für den Umtausch
vor 1953 19.1.2033
1953 - 1958 19.1.2022
1959 - 196419.1.2023
1965 - 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

           

Ausstellungsjahr

(Führerschein ausgestellt ab 1.1.1999)Stichtag für den Umtausch
1999 - 2001  19.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008   19.1.2029
2009 19.1.2030
201019.1.2031
2011 19.1.2032
2012 - 18.1.2013  19.1.2033

 

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