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Neues Postgesetz: Diese Änderungen sollten Sie kennen |

(Foto: Thomas auf Pixabay)

Neues Postgesetz: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Ratgeber Pressemitteilungen
22.07.2024, 11:51 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Gesetz stärkt Verbraucherrechte bei Brief- und Paketversand

Frischer Wind im Postwesen: Seit dem 19. Juli gilt ein neues Postgesetz. Die Novelle bringt Postkund:innen mehr Transparenz, mehr Verbraucherschutz und neue digitale Angebote – aber auch längere Laufzeiten für Briefe und Pakete. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt die wichtigsten Neuerungen.

Künftig dürfen Briefe, Pakete, Waren und Zeitschriften nur noch von Unternehmen transportiert werden, die im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind. Das gilt auch für beauftragte Subunternehmen.

„Die Bundesnetzagentur muss laut Gesetz sicherstellen, dass nur geeignete Anbieter in das Verzeichnis aufgenommen werden. Und sie muss im Auge behalten, ob die Unternehmen die Kriterien weiterhin erfüllen“, erklärt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Verbraucherschützer erhofft sich von der Postgesetznovelle mehr Zuverlässigkeit und Transparenz – auch durch einen neuen Digitalen Atlas, den die Bundesnetzagentur bereitstellen muss.

„Dort sehe ich künftig, wo ich Briefe oder Pakete abgeben oder abholen kann, und zwar für alle Postdienstleister. Ich sehe auch die Öffnungszeiten, ob diese Stellen barrierefrei sind und ob ich ein Smartphone für die Nutzung brauche“, so Ralf Reichertz.

Schluss mit der Paket-Odyssee

Eine weitere wichtige Änderung für Paketkund:innen: Pakete dürfen nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Zudem dürfen Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden, zum Beispiel eine Packstation.

„Wer kein Smartphone hat oder dies nicht dafür verwenden möchten, kann der Hinterlegung der Sendung in einer Packstation widersprechen“, sagt der Verbraucherschützer.

Grundversorgung garantiert

Das Postgesetz stellt auch konkrete Anforderungen an die Post-Infrastruktur. Postbriefkästen müssen in der Regel in maximal einem Kilometer erreichbar sein. In Städten muss es ab 2000 Einwohnern mindestens eine Filiale geben. Ab 4000 Einwohnern darf die nächste Filiale nicht mehr als zwei Kilometer entfernt sein.

„Auf dem Land muss pro 80 Quadratkilometer mindestens eine Filiale betrieben werden. Statt Filialen können zukünftig auch Alternativen wie zum Beispiel Poststationen aufgestellt werden“, so Ralf Reichertz.

Längere Laufzeiten für Briefe und Pakete

Ab 2025 hat die Post mehr Zeit für die Zustellung: So sind 95 Prozent der Briefe und Pakete im Jahresdurchschnitt spätestens am dritten Werktag nach der Abgabe zuzustellen, 99 Prozent am vierten Werktag.

Warensendungen, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren zuzustellen. Wochen- und Tageszeitungen sollen aber in der Regel am Erscheinungstag zugestellt werden. 

„Diese Fristen beziehen sich allerdings nicht auf den individuellen Brief, sondern auf den bundesweiten Durchschnitt. Es gibt also – wie auch jetzt schon – keine Garantie, dass mein Brief nach vier Tagen ankommt. Bei dringenden Sendungen muss ich also zu Expressangeboten mit Aufpreis greifen“, sagt Ralf Reichertz.

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