Wer einen variabel verzinsten Prämiensparvertrag hat, diesen kündigen will oder dessen Vertragslaufzeit demnächst endet, sollte jetzt seinen Zinsanspruch überprüfen. Berechnungen der Verbraucherzentrale ergaben in vielen Fällen Ansprüche im vierstelligen Bereich. Viele Sparende wissen offenbar nicht, dass ihnen möglicherweise Zinsnachzahlungen bis zum Wert eines Kleinwagens entgehen können. Sie verschenken bares Geld, warnen die Verbraucherschützer.
Angesichts steigender Zinsen denken aktuell viele Sparende über einen Ausstieg aus ihrem nicht mehr zeitgemäßen Prämiensparvertrag nach. „Bei Beendigung ihres Sparvertrags sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch in jedem Fall über einen eventuell bestehenden Zinsanspruch informieren“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Dies gelte auch für bestehende Prämiensparverträge, deren Vertragsende noch nicht in Sicht ist. „Auch hier kann sich eine Zinsnachberechnung lohnen, wie sie beispielsweise die Verbraucherzentrale Thüringen anbietet“, so der Finanzexperte.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach viele variabel verzinste Prämiensparverträge unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung enthalten. Die Verbraucherzentrale hatte daraufhin Sparenden geraten, ihre Zinsansprüche prüfen zu lassen und gegenüber ihrer Bank geltend zu machen.
Wird dies durch das Geldinstitut abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, sollten sich Verbraucher:innen an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter s-schlichtungsstelle.de wenden. Die Schlichtung ist kostenfrei.
Wer von seiner Bank ein Angebot für eine nachträgliche Zinserstattung erhalten hat, kann dieses durch die Verbraucherzentrale prüfen und nachrechnen lassen. Weigert sich die Bank, den vollen Anspruch ihrer Kund:innen zu erfüllen, empfiehlt die Verbraucherzentrale in einigen Fällen ebenso den Gang zur Schlichtungsstelle.
Der Zinsberechnungs-Service der Verbraucherzentrale kann Sparenden auch dabei helfen, ihre Zinsansprüche gegenüber ihrer Sparkasse besser durchzusetzen. Eine Berechnung ist bei der Verbraucherzentrale Thüringen online unter www.vzth.de/onlineberatung möglich.
Wer unsicher ist, ob Zinsansprüche auf den eigenen Sparvertrag bestehen oder ob sich eine Zinsnachberechnung im individuellen Fall lohnt, kann sich an die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter Tel. 0361 555 14 0.
Kommentare