Landratsamt nimmt Anträge für Projekte im Jahr 2027 bis zum 31. Oktober 2026 entgegen
Familie ist überall dort, wo Menschen in unterschiedlichen Formen miteinander leben und generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen. Projekte, die zur Verbesserung der Lebensqualität und der Lebensbedingungen von Familien beitragen, können auch im kommenden Jahr über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt werden.
Das Landratsamt nimmt ab sofort Projektanträge für das Förderjahr 2027 entgegen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht werden.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können im Rahmen des Programms nicht bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Unterstützt werden Vorhaben, die mindestens eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2025 bis 2029“ verfolgen.
Gefördert werden können Projekte,
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit 2018 im Landkreis umgesetzt.
Nähere Informationen und den ausführlichen Aufruf zur Antragstellung gibt es online unter www.altenburger-land.de/de/familienfoerderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.
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