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Altenburger Land fördert gemeinnützige ehrenamtliche Arbeit 2027 | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Altenburger Land fördert gemeinnützige ehrenamtliche Arbeit 2027

Pressemitteilungen
16.09.2026, 15:39 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Vereine, Verbände und Organisationen können bis zum 31. Oktober 2026 Fördermittel für ehrenamtliche Tätigkeiten im Jahr 2027 beantragen.

Anträge auf Fördermittel können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden

Altenburg. Auch im Jahr 2027 unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten. Dafür stellt sie den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Fördermittel zur Verfügung.

Mit der Förderung sollen Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und weitere Organisationen unterstützt werden. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu stärken, die Arbeit der Freiwilligen zu würdigen und die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Organisationen zu fördern.

Grundlage für die Vergabe bilden die Vergabegrundsätze zur Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 2. Juli 2026. Die Richtlinien sind auf der Internetseite der Stiftung unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de veröffentlicht.

Anträge auf eine Förderung im Jahr 2027 können noch bis 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustraße 9 in Altenburg, eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsformulare sind im Ehrenamtsbüro sowie am Empfang des Landratsamtes erhältlich. Außerdem können sie auf der Internetseite www.altenburgerland.de heruntergeladen werden.

Für Rückfragen steht der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Telefonnummer 03447 586-249 zur Verfügung.

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