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Messplan für Rauchgas-Emissionen: Landratsamt Altenburger Land und Stadt Meuselwitz informieren | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Messplan für Rauchgas-Emissionen: Landratsamt Altenburger Land und Stadt Meuselwitz informieren

Pressemitteilungen Gesundheit
14.08.2026, 18:22 Uhr
Von: Yvonne Conrad, Landratsamt Altenburger Land
Ein Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten wurde an die LMBV versandt. Betroffen sind Messplan, Messungen an festgelegten Orten sowie eine gesundheitsbezogene Bewertung nach einer 24-Stunden-Exposition.

Das Landratsamt Altenburger Land und die Stadt Meuselwitz informieren darüber, dass in der vergangenen Woche ein Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten an die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) versandt wurde.

Der Bescheid enthält insbesondere folgende Auflagen für die LMBV im Zusammenhang mit dem Brand am Kohletrübebecken I Rusendorf (KTB I):

  • Die LMBV muss unverzüglich von einem zugelassenen Sachverständigen einen Messplan für die Messung von Rauchgas-Emissionen erstellen lassen. Grundlage dafür sind erweiterte Parameter im Kontext des Brandgeschehens am KTB I Rusendorf.
  • Die von dem zugelassenen Sachverständigen festgelegten Parameter müssen an den Orten, die im Messplan vorgesehen sind, bis zur Beendigung der Einspülung durch zugelassene Sachverständige gemessen werden.
  • Die erhobenen Messwerte müssen anschließend von einem zugelassenen Sachverständigen in Bezug auf eine ununterbrochene 24-Stunden-Exposition auf den menschlichen Körper bewertet werden. Die Bewertung ist unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen.

Reaktion auf Bürgeranfragen

Laut Mitteilung reagierte die LMBV auch auf Bürgeranfragen. Es seien zahlreiche Meldungen zu Geruchsbelästigungen vom vergangenen Wochenende eingegangen, die sehr ernst genommen würden. Ziel sei es, sämtliche mögliche Maßnahmen zur Eindämmung des Brandes mit dem Fokus auf die Brandbeseitigung zu ergreifen und damit Rauch- sowie Geruchsbelästigungen für Anwohner zu beenden.

Konkrete Messungen nach Bescheidgrundlage

Das Landratsamt und die Stadt Meuselwitz erklären weiter, dass die Behörden auf Grundlage eines von der Stadt Meuselwitz am 7. August 2026 erlassenen Bescheides den Vollzug des Thüringer Gesetzes über Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) umsetzen. Damit sei es möglich, konkrete Messungen gesundheitsgefährdender Parameter vorzunehmen, um bei einer Gesundheitsgefährdung umgehend reagieren zu können.

Es sei angeordnet worden, dass unverzüglich von einem zugelassenen Sachverständigen ein Mess-Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen für 25 mögliche Parameter erstellt wird.

Die Umsetzung werde schnellstmöglich angegangen. Derzeit werde ein zugelassener Sachverständiger ermittelt. Parallel würden geeignete Unternehmen und Labore gesucht und beauftragt, die valide Messungen der notwendigen Parameter durchführen können.

Sobald Messergebnisse vorliegen, würden diese veröffentlicht. Zudem sollen laufend weitere, aktualisierte Informationen zur bestehenden Situation bereitgestellt werden.

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