Der Bundesrat hat das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, das darauf abzielt, die europäische CER-Richtlinie umzusetzen und den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Der Freistaat Thüringen unterstützt das Ziel eines besseren Schutzes, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.
Das Bundesinnenministerium hat in einer Protokollerklärung zugesichert, die Änderungswünsche Thüringens und anderer Bundesländer in der kommenden Umsetzungsverordnung zu berücksichtigen. Innenminister Georg Maier betonte: „Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist kein Randthema, sondern Kern staatlicher Vorsorge.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiber wichtiger Einrichtungen in den Bereichen Energie, Wasser, Gesundheit und Verkehr stärker verpflichtet werden, Risiken zu analysieren, Resilienzpläne zu erstellen und Vorfälle zu melden. Zudem werden Mindestanforderungen an die Schutzmaßnahmen festgelegt.
Thüringen und andere Bundesländer kritisieren, dass zentrale Regelungen zu kurz greifen. Besonders der vorgesehene Schwellenwert für die Einstufung als kritische Infrastruktur, der bei mehr als 500.000 versorgten Menschen liegt, ist umstritten.
Maier erklärte: „Gerade für Flächenländer wie Thüringen mit vielen kleineren und mittleren Versorgungsstrukturen ist dieser Schwellenwert zu hoch. Sicherheit bemisst sich nicht allein an der absoluten Zahl der Versorgten, sondern an der tatsächlichen Bedeutung einer Anlage für eine Region. Auch kleinere, systemrelevante Einrichtungen müssen in den Schutzmechanismus einbezogen werden.“
Das KRITIS-Dachgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines robusteren Schutzes kritischer Infrastrukturen in Deutschland, jedoch betont Thüringen die Notwendigkeit, auch kleinere, aber essenzielle Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen.
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