Die Landesregierung stärkt den Bevölkerungsschutz und unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise mit zusätzlichen Investitionen. Insgesamt stehen 2026 acht Millionen Euro für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zur Verfügung. Die Mittel werden nach einem festen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche an die kommunalen Aufgabenträger verteilt.
Hintergrund ist die sicherheitspolitische Lage. Kriegerische Konflikte, hybride Bedrohungen und neue Herausforderungen für die Krisenvorsorge erhöhen den Druck auf die Gefahrenabwehr. Der Thüringer Landtag hat deshalb mit dem Haushalt 2026/2027 sowie dem Beschluss „Den Feuerwehren ein starker Partner sein“ gezielt zusätzliche Mittel bereitgestellt. Innenminister Georg Maier: „Ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz ist kein Selbstläufer. Wir geben unseren Kommunen die Möglichkeit, gezielt in moderne Ausrüstung, Digitalisierung und Nachwuchs zu investieren. Das erhöht die Sicherheit für die Menschen in Thüringen.“
Die Zuwendungen dienen insbesondere dazu, die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu erhöhen, eine flächendeckende Gefahrenabwehr sicherzustellen und die Bevölkerung sowie Umwelt und Sachwerte besser zu schützen. Gleichzeitig sollen Nachwuchsgewinnung und Krisenvorsorge gestärkt werden. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen wie Feuerwehrausrüstung, Technik zur Alarmierung und Digitalisierung, Drohnen sowie Spezialausstattung für die Bekämpfung von Vegetations- und Waldbränden. Auch Maßnahmen zur sogenannten Schwarz-Weiß-Trennung in Feuerwehrhäusern können unterstützt werden. Nicht gefördert werden laufende Kosten oder Maßnahmen von Fördervereinen.
Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der Größe und Struktur der jeweiligen Kommune. Kleinere Gemeinden können mit Beträgen zwischen 2.000 und 3.000 Euro rechnen, größere Gemeinden erhalten zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Für Landkreise und kreisfreie Städte liegen die Förderbeträge zwischen rund 33.000 und 343.000 Euro.
Die Mittel werden als Projektförderung gewährt. Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte erhalten jeweils eine konkrete Zuwendungssumme und einen vorbereiteten Antrag. Die Anträge sind bis Ende April 2026 beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Die Auszahlung erfolgt gebündelt im Dezember 2026, um den Kommunen ausreichend Zeit für Planung und Umsetzung der Investitionen einzuräumen.
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