Landkreis – Seit dem 1. November 2025 arbeitet der Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren mit einer elektronischen Akte (E-Akte). Diese Umstellung bringt für die Antragsteller keine Änderungen mit sich, jedoch ist seit Beginn dieses Jahres die Angabe der Steuer-ID bei der Antragstellung dringend erforderlich.
Rund 20.000 Papierakten im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren lagern in den Archivräumen des Landratsamtes. Jährlich kommen etwa 2.500 neue Anträge hinzu, wobei die Bearbeitungszeiten bis zu einem Jahr betragen können. Die Einführung der E-Akte spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit.
Die Gründung des Fachdienstes im Oktober 2023 unter der Leitung von Silke Manger hat bereits zu verkürzten Bearbeitungszeiten geführt. Das Team ist derzeit personell gut aufgestellt.
Für ein Schwerbehindertenfeststellungsverfahren benötigt der Fachdienst alle Befundunterlagen der behandelnden Ärzte. Idealerweise reichen Antragsteller alle Befunde selbst ein, was den Prozess beschleunigt. Eine Verzögerung kann auftreten, wenn die Unterlagen einzeln abgefragt werden müssen, abhängig von der Reaktionszeit der Ärzte.
Die gesammelten Unterlagen werden an einen Außengutachter gesendet, der anhand der gesetzlichen Grundlagen, versorgungsmedizinischer Grundsätze und der Befundunterlagen einen Entscheidungsvorschlag erstellt. Die E-Akte verkürzt diesen Verfahrensablauf erheblich, da die Unterlagen nicht mehr per Post versendet werden müssen.
Mit Hilfe einer speziellen Software werden eingehende Anträge auf Schwerbehinderung rechtsicher eingescannt und digital verarbeitet. Bestehende Papierakten werden ebenfalls in die E-Akte integriert. Jedes eingescannte Dokument erhält einen elektronischen Prüfbericht.
Silke Manger zeigt sich optimistisch: „Wenn es uns gelingt, finanzielle Ressourcen zu erschließen, gehe ich davon aus, dass wir in zwei bis drei Jahren alle Akten digitalisiert haben. In diesem Jahr sollen auch die Bereiche Betreuungsbehörde und Vormundschaft auf die E-Akte umgestellt werden.“
Jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz im Altenburger Land hat, kann einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Der Antrag ist auf der Webseite des Landratsamtes unter www.altenburgerland.de/de/behinderung-schwerbehinderung zu finden. Neue Antragsteller müssen die Steuer-Identifikationsnummer im aktualisierten Antrag angeben und schriftlich per E-Mail oder Brief an den Fachdienst übermitteln. Eine mündliche Übermittlung ist nicht ausreichend.
Im Rahmen eines Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) von 0 bis 100 sowie eventuell zustehende Merkzeichen ermittelt. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Im Altenburger Land gibt es derzeit fast 10.000 schwerbehinderte Bürger sowie etwa 8.000 Menschen mit einem GdB zwischen 20 und 50.
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Postanschrift: Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-802
E-Mail: schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de
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