Schmölln. Ab sofort ist der ThAVEL-Onlineprozess zur Beantragung von Fischereischeinen auf der Webseite der Stadt Schmölln verfügbar. Bürgerinnen und Bürger finden den Service unter „Formulare und Anliegen → Gewerbeamt → Fischereischein“.
Die digitale Antragstellung über ThAVEL vereinfacht und beschleunigt das Verfahren erheblich. Bereits während des Online-Antrags können Antragsteller den Nachweis der bestandenen Fischerprüfung als PDF oder Bild hochladen. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung im Gewerbeamt.
Nach der Antragstellung wird der Fischereischein vorbereitet und kann direkt im Gewerbeamt abgeholt werden, was die Wartezeiten vor Ort deutlich verkürzt. Zur Abholung ist lediglich ein aktuelles Lichtbild mitzubringen, das auf den Fischereischein aufgeklebt wird. Die Gebühr kann bequem per EC-Karte bezahlt werden, eine Barzahlung bleibt weiterhin möglich.
Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein aufgrund der Fischereischeinpflicht. Dieser wird auf Antrag von der zuständigen Fischereibehörde ausgestellt, sofern die Fischerprüfung bestanden wurde oder gesetzliche Ausnahmen vorliegen.
Zusätzlich ist für das Angeln in einem konkreten Gewässer ein Erlaubnisschein erforderlich, den man beim jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter einholen muss.
Die Gebühren für den Fischereischein variieren je nach Gültigkeitsdauer und beinhalten bereits die Fischereiabgabe:
Die Gebühr ist bei der Abholung des Fischereischeins im Gewerbeamt bar oder per EC-Karte zu entrichten. Antragsteller erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail sowie über ihr ThAVEL-Konto oder die Bund-ID, sobald der Fischereischein zur Abholung bereitliegt.
Zur Abholung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bürgermeister Sven Schrade betont: „Uns ist wichtig, dass Verwaltungswege so einfach und verständlich wie möglich sind. Durch den neuen Online-Antrag über ThAVEL sparen Antragstellende Zeit und können ihren Fischereischein vorbereitet und ohne lange Wartezeiten im Gewerbeamt abholen.“
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