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Amtstierarzt: Impfung schützt Rinder vor Blauzungenkrankheit |

(Foto: JackieLou DL auf Pixabay)

Amtstierarzt: Impfung schützt Rinder vor Blauzungenkrankheit

Pressemitteilungen
18.12.2025, 11:08 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Altenburger Land unter Handelsrestriktionen wegen Blauzungenkrankheit

Nach der Feststellung der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 bei einem Rind im sächsischen Landkreis Meißen ist der gesamte Landkreis Altenburger Land nun Teil einer 150-Kilometer-Zone, die Handelsrestriktionen für empfängliche Tiere vorsieht. Diese Maßnahmen sollen der Ausbreitung der Krankheit entgegenwirken.

Wichtige Informationen für Rinderhalter

  • Amtliche Mitteilungen: Matthias Thurau, der Amtstierarzt des Landkreises Altenburger Land, hat in dieser Woche alle Rinderhalter schriftlich über die geltenden Regelungen informiert.
  • Impfempfehlung: Thurau betont, dass es sinnvoll ist, die Tiere durch eine Impfung zu schützen.

Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Vorschriften können Halter von Rindern die Homepage des Landkreises (www.altenburgerland.de) sowie die Website des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie besuchen.

Über die Blauzungenkrankheit

  • Betroffene Tiere: Die Krankheit betrifft ausschließlich Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe und Ziegen. Bei infizierten Tieren können Fieber, Schleimhauterosionen im Kopfbereich und Schwellungen in der Maulhöhle auftreten. In schweren Fällen kann die Krankheit tödlich verlaufen.
  • Übertragungsweg: Die Blauzungenkrankheit wird durch ein Virus verursacht und von Stechmücken von Tier zu Tier übertragen.
  • Menschliche Sicherheit: Menschen sind von der Infektion nicht betroffen.

Aktuell werden im Landkreis Altenburger Land rund 16.000 Rinder gehalten. Der letzte Fall einer Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, trat Ende August 2024 bei einer Kuh auf.

Maßnahmen zur Vorbeugung

  1. Impfung: Halter sollten ihre Tiere impfen lassen, um das Risiko einer Erkrankung zu verringern.
  2. Überwachung der Tiere: Achten Sie auf Symptome wie Fieber oder Schwellungen, und melden Sie Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt.
  3. Informationsquellen nutzen: Halten Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Vorschriften auf den offiziellen Websites auf dem Laufenden.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

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