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AOK PLUS zahlt 26,8 Millionen Euro Kinderkrankengeld aus | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

AOK PLUS zahlt 26,8 Millionen Euro Kinderkrankengeld aus

Pressemitteilungen Gesundheit
13.02.2025, 09:40 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Leistung unterstützt Eltern bei Lohnausfall

Sind Kinder krankgeschrieben und müssen zu Hause betreut werden, können ihre Eltern Kinderkrankengeld als Ersatz für das entgangene Einkommen beantragen. Die AOK PLUS hat in Thüringen im Jahr 2024 in rund 159.000 Krankheitsfällen von Kindern deren Eltern mit der Leistung unterstützt. Damit war die Nachfrage beinahe genauso hoch wie im Vorjahr. 

Durch die Zahlung von Kinderkrankengeld hat die AOK PLUS im vergangenen Jahr allein in Thüringen Familien mit als 26,8 Millionen Euro zur Seite gestanden und ausgefallenes Einkommen ausgeglichen. Das ist ein Anstieg um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 

Eltern konzentrieren sich auf Pflege des Kindes
„Das Kinderkrankengeld stellt sicher, dass Eltern sich auf die Pflege ihres Kindes konzentrieren können, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten zu müssen. Diese Leistung übernehmen wir gern, weil sie Familien in schwierigen Zeiten entlastet“, sagt Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten 90 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens. Haben Eltern im vorangegangenen Jahr Lohnsonderzahlungen (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten, werden sogar 100 Prozent des Nettolohns erstattet. Für Selbstständige beläuft sich die Erstattung auf 70 Prozent ihres Einkommens. Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.

Frauen beantragen häufiger Kinderkrankengeld
Die aktuelle Auswertung der AOK PLUS zeigt, dass in Thüringen mehrheitlich Frauen die Versorgung der erkrankten Kinder übernehmen. Sie beantragten im vergangenen Jahr in 70 Prozent aller Krankheitsfälle das Kinderkrankengeld. Dagegen übernahm in drei von zehn Fällen der Vater die Pflege des Kindes. 

Eltern können für das Jahr 2025 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes.

Einfache Antragstellung per App
Damit die Familien zeitnah entlastet werden, bietet die AOK PLUS einen digitalen Weg, das Kinderkrankengeld unbürokratisch zu beantragen: In der App „Meine AOK“ kann jeweils der Elternteil, der das Kind betreut, die entsprechende ärztliche Bescheinigung hochladen und weitere Angaben im Online-Formular eingeben. „Meine AOK“ zeigt ihnen außerdem an, wie viele Kinderkrankentage sie im laufenden und vergangenen Kalenderjahr genutzt haben, sowie den Bearbeitungsstand ihres Antrags. Die App „Meine AOK“ steht Versicherten für iOS und Android kostenfrei zur Verfügung.

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