Die Stadtverwaltung hat eine neue Parkgebührenordnung erarbeitet, die noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Zu den Vorteilen der überarbeiteten Gebührenordnung gehört zum einen, dass einige Dinge klarer geregelt sind. Zum anderen werden die Weichen für eine Neuerung gestellt, die sich viele Bürgerinnen und Bürger gewünscht haben: Es wird die Möglichkeit für bargeldloses Bezahlen mit einer Handy-App eingeführt. Bewährtes, wie die sogenannte Brötchentaste, bleibt.
Mehr Klarheit gibt es an Sonn- und Feiertagen: Sie sind ausdrücklich gebührenfrei. Außerdem wurde die Zahl der Parkgebiete auf drei reduziert. An der Höhe der Parkgebühren ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts. Pro angefangene halbe Stunde kostet das Parken wie gehabt 50 Cent. Wie eingangs erwähnt bleibt das kostenlose Kurzzeitparken, die „Brötchentaste“, im Parkgebiet 1 (großräumiges Stadtzentrum) unverändert erhalten. Der Preis für ein Monatsticket, das in den Parkgebieten 2 und 3 (unter anderem auf dem Parkplatz Am Anger) gültig ist, wird auf einen einheitlichen Preis von 35 Euro angehoben.
Mit der zeitgemäßen Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung per Handy wird das Bezahlen am Parkautomaten in naher Zukunft nicht nur sehr erleichtert. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Abrechnung minutengenau erfolgen kann. Über den Starttermin für die neue App wird rechtzeitig informiert.
Die neue Parkgebührenordnung wird im Amtsblatt der Stadt am 14. Dezember 2024 veröffentlicht und tritt am 16. Dezember in Kraft. Hinweise auf die neue Gebührenordnung werden nach und nach auch auf den Parkautomaten angebracht.
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