Die städtische Denkmalschutzbehörde weist auf die Möglichkeit hin, dass auch für das kommende Jahr für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen beziehungsweise an Gebäuden in Denkmal-Ensemble-Bereichen der Stadt Altenburg in begrenztem Umfang Fördermittel beantragt werden können. Bauwillige Investoren, die mit denkmalpflegerischen Mehraufwendungen rechnen, können bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt einen entsprechenden Antrag stellen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die vorgesehene Maßnahme. Die Antrags-Formulare sind in der Unteren Denkmalschutzbehörde (Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Neustadt 7), Telefon 03447/594 638 (Jürgen Fröhlich) erhältlich. Dort werden auch genauere Informationen zum Thema gegeben. Das Antragsformular und die zugehörige Förderrichtlinie können Internetnutzer zudem online auf den Stadtseiten finden (www.stadt-altenburg.de, Bereich „Wirtschaft und Bauen“). Dort können diese Unterlagen sowie viele weitere wichtige Informationen auch ausgedruckt werden. Die Anträge müssen der Behörde spätestens bis zum 30. September 2023 vorgelegt werden.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Thüringen und dienen der Erhaltung und Instandsetzung denkmalgeschützter Bausubstanz. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Trotz der Reduzierung der Fördermittel in den letzten Jahren sollten durch die Eigentümer die erforderlichen Anträge auf jeden Fall gestellt werden.
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