Altenburg (ots) – Am späten Abend des 15. März 2025 wurde ein Opel-Fahrer aufgrund eines Bürgerhinweises über sein auffälliges Fahrverhalten im Rahmen einer Polizeikontrolle überprüft. Der 40-jährige Fahrer wies einen erheblichen Alkoholeinfluss von 2,86 Promille auf.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein beschlagnahmt. Die Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln und alkoholisiertes Fahren zu vermeiden.
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