Altenburg: Im Rahmen der Realisierung eines Haftbefehls eines 23 - jährigen am 22.03.2024 gegen 21:00 Uhr konnten in der Wohnung in der Erich-Mäder-Straße in Altenburg geringe Mengen Betäubungsmittel festgestellt werden. Der Haftbefehl konnte zwar durch Geldzahlung abgewendet werden. Doch wegen den aufgefundenen Betäubungsmitteln muss er sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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